Ratgeber·Rollcontainer

Wie viel Tisch ein Rollcontainer braucht, und was er vom Verstellbereich abzieht

Lena Moritz, Fachredaktion Möbel und Einrichtung

Von Lena MoritzFachredaktion Möbel und Einrichtung

Zuletzt geprüft am 8. September 2026

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Vier Maße entscheiden, und drei davon stehen im Angebot. **Breite:** Der Beinraum darf 850 Millimeter nicht unterschreiten, die Containerbreite kommt dazu; ein Container von 40 Zentimetern verlangt also einen Tisch ab 125 Zentimetern. **Höhe:** Bei fest eingestellter Tischhöhe sind 740 Millimeter mit 20 Millimetern Toleranz vorgesehen; im ungünstigsten Fall bleiben nach Abzug der Platte rund 695 Millimeter freie Höhe. **Tiefe:** Sie kostet nichts, solange der Container seitlich steht, und alles, sobald er hinter den Knien steht. Das vierte Maß steht nirgends: An einem Steh-Sitz-Tisch sperrt der Container den unteren Teil des Verstellbereichs, und zwar genau um seine eigene Höhe plus Plattenstärke minus 650 Millimeter.

Ein Rollcontainer wird als Stauraum verkauft und als Platzproblem gekauft. Die vier Maße, die darüber entscheiden, stehen in keinem Angebot zusammen, und eines steht überhaupt nicht darin.

Das Maß, das zuerst reißt

Es ist die Breite — und zwar deshalb, weil der Beinraum eine untere Grenze hat und die Tischplatte eine obere.

Die DGUV formuliert die Untergrenze knapp: „Die Beinraumbreite darf 850 mm nicht unterschreiten." Im selben Abschnitt steht die Empfehlung: „Beinraumbreiten von 1200 mm und mehr werden empfohlen, da hier vielfältige Haltungswechsel in der Sitzposition möglich sind."

Der Container steht neben diesem Raum, nicht darin, und addiert seine Breite dazu. Daraus wird eine Rechnung ohne Zwischenschritt:

850 mm Beinraum + Containerbreite = Mindesttischbreite.

Containerbreite Tisch bei 850 mm Beinraum Tisch bei 1200 mm Beinraum
30 cm 115 cm 150 cm
39 cm 124 cm 159 cm
40 cm 125 cm 160 cm
46 cm 131 cm 166 cm
50 cm 135 cm 170 cm

In der rechten Spalte steckt eine Zahl, die sich lohnt: Bei 40 Zentimetern Containerbreite und empfohlenem Beinraum kommt man auf 160 Zentimeter, und die Mindestarbeitsfläche nach derselben Quelle misst 1600 × 800 Millimeter. Der kleinste zulässige Schreibtisch und der verbreitetste Containergrundriss passen also exakt zusammen, wenn man die Empfehlung mitnimmt. Jeder Zentimeter Containerbreite darüber geht von der Empfehlung ab, nicht vom Minimum.

Welche Breiten der Markt tatsächlich anbietet und was sie kosten, steht im Vergleich der schmalen Rollcontainer.

Warum die Tiefe erst zählt, wenn der Container falsch steht

Der Beinraum hat auch eine Tiefe. Sie wird mit 600 Millimetern angesetzt und von der Tischvorderkante nach hinten gemessen, in Kniehöhe.

Hier liegt der verbreitetste Denkfehler beim Planen: Aus der Tiefenangabe eines Containers folgt für sich genommen gar nichts. Steht das Möbel seitlich unter der Platte, liegt es außerhalb des Kniebereichs, und dann darf es beliebig tief sein, solange die Tischplatte darüber reicht. Steht es mittig, zieht jeder Millimeter über etwa 200 direkt von den 600 ab.

Die praktische Folge ist eine Reihenfolge, keine Zahl: Erst entscheidet man, wo der Container steht, dann liest man das Maß, das an dieser Stelle zählt. Seitlich ist es die Breite. Mittig ist es die Tiefe — und dann ist die Antwort fast immer nein. Wie sich das bei Containern mit Hängeregistratur zuspitzt, wo die Mappen die Tiefe vorgeben, steht im Vergleich der Hängeregistratur-Container.

Das Institut ASER nennt übrigens als Maßnahme bei zu knappem Beinraum ausdrücklich, „Rollcontainer, Unterzüge oder andere Behälter unter dem Schreibtisch" zu entfernen. Der Container steht in der Fachliteratur also nicht als Lösung, sondern als erster Kandidat für den Rückbau.

Die Höhe, die sich aus zwei fremden Zahlen ergibt

Für fest eingestellte Arbeitsflächen im Sitzen nennt die DGUV 740 Millimeter mit zwanzig Millimetern Toleranz. Der niedrigste zulässige Tisch misst damit 720 Millimeter, und die Plattenstärke geht davon ab:

720 mm − 25 mm Platte = 695 mm freie Höhe.

Das ist die Zahl, gegen die jede Bauhöhe im Angebot zu prüfen ist. Ein Fachhandels-Rollcontainer mit neun Höheneinheiten misst 510 Millimeter und lässt damit 185 Millimeter Abstand zur Plattenunterkante. Dieser Abstand ist kein verschenkter Stauraum, sondern der Platz für die Oberschenkel.

Im Marktplatzsegment ist das anders. Dort finden sich regelmäßig Container zwischen 550 und 720 Millimetern Höhe, und ab etwa 700 Millimetern handelt es sich konstruktiv um einen Standcontainer, auch wenn im Titel Rollcontainer steht. Der Unterschied ist nicht kosmetisch: Ein Standcontainer soll mit seiner Oberseite die Tischplatte verlängern und wird beim Hersteller über Stellfüße „auf Tischhöhe von 720 mm bzw. 740 mm" eingestellt. Er gehört neben den Tisch, und dort gilt keine der Rechnungen aus diesem Text.

Das vierte Maß: der gesperrte Verstellbereich

Diese Zahl steht in keinem Angebot, weil sie erst entsteht, wenn zwei Möbel zusammenkommen.

Ein vollständig höhenverstellbarer Tisch fährt von 650 Millimetern aufwärts. Steht ein Container darunter, ist die niedrigste erreichbare Position nicht mehr 650 Millimeter, sondern Containerhöhe plus Plattenstärke. Alles darunter ist gesperrt — dauerhaft, solange das Möbel dort steht.

Gesperrter Bereich = Containerhöhe + Plattenstärke − 650 mm.

Mit 25 Millimetern Platte gerechnet:

Containerhöhe Tiefste Position Gesperrter Bereich Anteil am Sitzbereich
51 cm 650 mm keiner 0 Prozent
57 cm 650 mm keiner 0 Prozent
62 cm 650 mm keiner 0 Prozent
69,3 cm 718 mm 68 mm 34 Prozent
71,5 cm 740 mm 90 mm 45 Prozent

Als Sitzbereich sind hier die 200 Millimeter zwischen 650 und 850 angesetzt, also der Teil des Verstellwegs, in dem im Sitzen gearbeitet wird. Ein Container von 69,3 Zentimetern nimmt davon ein Drittel, einer von 71,5 fast die Hälfte.

Bemerkenswert an der Tabelle ist die Schwelle. Bis 62 Zentimeter Bauhöhe kostet der Container gar nichts, weil 620 plus 25 unter den 650 Millimetern bleibt, ab denen der Tisch überhaupt erst fährt. Danach steigt der Verlust in Zentimeterschritten. Es gibt also keinen linearen Zusammenhang zwischen Containerhöhe und Einschränkung, sondern einen Punkt, ab dem sie einsetzt, und der liegt bei 625 Millimetern Bauhöhe.

Der Ausweg ist der, für den das Möbel Rollen hat. Ein Container, der vor dem Absenken herausgerollt wird, sperrt nichts. Nur wird er in der Praxis selten herausgerollt, weil auf ihm etwas steht — und das ist der Grund, warum diese Rechnung überhaupt eine ist.

Was die Angebotsdaten nicht hergeben

Drei Lücken tauchen im Segment immer wieder auf.

Die Reihenfolge der Maße. Angaben wie 620 × 460 × 600 mm können Höhe, Breite, Tiefe meinen oder Breite, Tiefe, Höhe. Bei quadratischen Grundrissen fällt der Unterschied nicht auf, bei einem 30 × 46er Container entscheidet er über zwölf Zentimeter Tischbreite. Die Detailtabelle ist hier verlässlicher als der Titel, weil sie die Achsen benennt.

Die Rollenspur. Angegeben wird der Korpus. Die DGUV lässt zu, dass Rollen bis zu 100 Millimeter über die Außenkonturen ragen, und dieser Wert ist eine Obergrenze, kein Nennmaß. Wer zwischen Tischbein und Wand plant, misst nach.

Die Plattenstärke des eigenen Tisches. Sie steht in keinem Containerangebot, weil sie nicht zum Container gehört. In den Rechnungen oben steckt sie trotzdem, mit 25 Millimetern angesetzt. Bei einer 18-Millimeter-Platte verschieben sich alle Ergebnisse um sieben Millimeter nach oben, bei einer massiven Platte um ebenso viel nach unten.

Die Reihenfolge beim Planen

  1. Standort festlegen. Seitlich unter der Platte oder mittig. Diese Entscheidung bestimmt, welches Maß überhaupt kritisch ist.
  2. Tischbreite gegen Beinraum prüfen. Vorhandene Tischbreite minus 850 Millimeter ergibt die maximale Containerbreite. Bleibt weniger als 30 Zentimeter übrig, passt kein handelsübliches Modell.
  3. Freie Höhe messen, nicht rechnen. Zollstock von der Bodenoberkante zur Plattenunterkante. Das ist genauer als jede Formel, weil Teppich, Sockel und Traversen darin schon enthalten sind.
  4. Bei verstellbaren Tischen die tiefste gewünschte Position eintragen. Wer regelmäßig auf 680 Millimeter fährt, hat eine andere Obergrenze als wer bei 740 bleibt.
  5. Erst danach das Angebot lesen. Schloss, Auszugstyp und Bewertungszahl entscheiden zwischen Modellen, die alle passen — nicht darüber, ob überhaupt eines passt.

Was hinter dem Wort „abschließbar" steckt, wenn die Maße geklärt sind, steht im Vergleich der abschließbaren Rollcontainer. Und wer statt eines Untertischmöbels einen stehenden Schrank plant, findet die Kippregeln im Text über das kippsichere Aufstellen.

Häufige Fragen

Welche Tischbreite braucht ein Rollcontainer unter dem Schreibtisch?

Die Rechnung hat einen Schritt: 850 Millimeter Beinraumbreite plus die Breite des Containers. Bei 30 Zentimetern sind das 115, bei 40 Zentimetern 125 und bei 50 Zentimetern 135 Zentimeter Mindesttischbreite. Wer den empfohlenen Beinraum von 1200 Millimetern zugrunde legt, kommt bei einem 40 Zentimeter breiten Container auf 160 Zentimeter, und das ist zufällig genau die Mindestbreite der Arbeitsfläche nach derselben Quelle. Anders gesagt: Am kleinsten zulässigen Schreibtisch geht ein Container von 40 Zentimetern gerade so auf, wenn man die Empfehlung ernst nimmt.

Wie hoch darf ein Rollcontainer sein?

Das hängt an der Tischhöhe und an der Plattenstärke, nicht am Container. Für fest eingestellte Arbeitsflächen im Sitzen gilt eine Höhe von 740 Millimetern mit einer Toleranz von zwanzig Millimetern nach oben und unten. Der niedrigste zulässige Tisch misst also 720 Millimeter, und davon geht die Platte ab. Bei 25 Millimetern bleiben 695 Millimeter. Ein Rollcontainer aus dem Büromöbelfachhandel mit neun Höheneinheiten misst 510 Millimeter und lässt damit 185 Millimeter Luft. Container aus dem Marktplatzsegment liegen häufig zwischen 55 und 72 Zentimetern.

Spielt die Tiefe des Containers eine Rolle?

Nur je nach Standort. Der Beinraum wird in der Tiefe mit 600 Millimetern angesetzt, gemessen von der Tischvorderkante nach hinten in Kniehöhe. Ein Container, der seitlich unter der Platte steht, liegt außerhalb dieses Raums; seine Tiefe kostet dann nichts, sie kann sogar größer sein als die halbe Tischtiefe. Sobald er dagegen mittig oder hinter den Knien steht, zieht jede Angabe über 200 Millimetern von diesen 600 ab. Praktisch heißt das: Tiefe Container gehören an die Seite, und dort ist die Breite das Maß, das zählt.

Was ändert sich am höhenverstellbaren Schreibtisch?

Der Container wird vom Nachbarn zum Anschlag. Ein voll höhenverstellbarer Tisch fährt von 650 Millimetern aufwärts. Steht ein Container darunter, ist die niedrigste erreichbare Position nicht mehr 650, sondern Containerhöhe plus Plattenstärke. Bei einem Container von 693 Millimetern und einer Platte von 25 sind das 718 Millimeter, und damit sind 68 der 200 Millimeter Sitzbereich gesperrt. Der Ausweg ist der, für den das Möbel Rollen hat: herausrollen, bevor man tiefer fährt.

Zählen die Rollen zur Breite dazu?

Manchmal ja. Die DGUV Information 215-410 verlangt, dass Rollen an Büroschränken höchstens 100 Millimeter über die Außenkonturen ragen, und das ist ein Grenzwert, kein Nennmaß. Angegeben wird in den Produktdaten fast immer der Korpus. Wer auf den Zentimeter plant, misst deshalb besser die Rollenspur nach oder rechnet einen Zuschlag ein. Bei einem Container, der ohnehin frei unter der Platte steht, spielt das keine Rolle; bei einem, der zwischen Tischbein und Wand geschoben wird, entscheidet es.

Was ist mit Containern, die auf Tischhöhe stehen sollen?

Das ist eine andere Bauform mit einem anderen Namen. Standcontainer sind so konstruiert, dass ihre Oberseite mit der Tischplatte fluchtet und die Arbeitsfläche verlängert; ein Hersteller beschreibt, dass sie über Stellfüße „auf Tischhöhe von 720 mm bzw. 740 mm" eingestellt werden. Sie stehen neben dem Tisch, nicht darunter, und keine der Rechnungen aus diesem Text gilt für sie. Wer im Marktplatzsegment einen Container mit 70 Zentimetern Höhe findet, hat konstruktiv einen Standcontainer vor sich, auch wenn im Titel Rollcontainer steht.

Wer diesen Beitrag verantwortet

Lena Moritz, Fachredaktion Möbel und Einrichtung

Lena Moritz

Fachredaktion Möbel und Einrichtung

Schreibt über Büromöbel, Ablagesysteme und Polstermöbel.

Redaktion mit Schwerpunkt Wohn- und Einrichtungsprodukte, Möbel und Stauraum

Wie wir einordnen

Wir ordnen kriterienweise ein und vergeben keine Gesamtnote. Diese fünf Kriterien liegen jedem Vergleich zugrunde:

Eignung für den Zweck
Ob das Modell die Anforderung erfüllt, um die es im Beitrag geht — Sitzhöhenspannweite, Traglastfenster, Kabinenvolumen, Kabinenmaß. Der Wert, an dem eine Kaufentscheidung tatsächlich scheitert.
Belegte Spezifikationen
Wie viele der kaufentscheidenden Werte der Hersteller überhaupt beziffert — und ob sie sich mit unabhängigen Quellen decken. Ein Anbieter, der schweigt, wird nicht bessergestellt als einer, der offenlegt.
Verarbeitung und Haltbarkeit
Was Material, Konstruktion, Ersatzteilversorgung und dokumentierte Ausfallmuster über die zu erwartende Lebensdauer sagen. Bei Gepäck und Büromöbeln der Punkt, an dem sich Preisklassen wirklich trennen.
Aufwand für Aufbau und Betrieb
Was ein Produkt vor der ersten Nutzung verlangt und was danach regelmäßig anfällt — Montage, Anschluss, Elektrofachkraft, Reinigung, Folgekosten je Verbrauchsmaterial.
Transparenz des Anbieters
Ob der Hersteller die Zahlen, an denen die Kaufentscheidung hängt, selbst veröffentlicht — und ob seine Angaben mit den Händlerdatenblättern übereinstimmen. Wer schweigt oder sich widerspricht, verliert hier.

Vollständige Methodik, einschließlich dem, was wir nicht tun

Aktualisierung und Quellen
Veröffentlicht
08.09.2026
Geändert
08.09.2026
Geprüft
08.09.2026
Quellen
4

Belege

  1. [1]DGUV Information 215-410, Arbeitstisch und ArbeitsflächeInstitution oder Normbgbau-medien.deQuelle aller Grundmaße dieses Textes: „Die Beinraumbreite darf 850 mm nicht unterschreiten", dazu „Beinraumbreiten von 1200 mm und mehr werden empfohlen, da hier vielfältige Haltungswechsel in der Sitzposition möglich sind". Arbeitsflächenhöhe fest eingestellt sitzend 740 ± 20 mm, stehend 1050 ± 20 mm, vollständig höhenverstellbar für Sitz- und Steharbeit 650 bis 1250 mm. Mindestarbeitsfläche 1600 × 800 mm. Abgerufen am 08.09.2026.
  2. [2]Institut ASER, Arbeitstisch und Arbeitsmittel — BeinraumInstitution oder Norminstitut-aser.deQuelle der Beinraumtiefe von 600 mm neben der Breite von 850 mm. Nennt als Maßnahme bei zu knappem Beinraum ausdrücklich, „Rollcontainer, Unterzüge oder andere Behälter unter dem Schreibtisch" zu entfernen. Abgerufen am 08.09.2026.
  3. [3]DGUV Information 215-410, Schränke, Bürocontainer, RaumgliederungselementeInstitution oder Normvorschriften.bgn-branchenwissen.deQuelle der Rollenregel: Rollen an Büroschränken dürfen höchstens 100 mm über die Außenkonturen ragen. Nennt außerdem als Voraussetzung der Standsicherheit „Auszügen und Auszugsperren sowie gegebenenfalls Zusatzgewichten" und verlangt sie „im ungünstigsten Fall". Abgerufen am 08.09.2026.
  4. [4]CEKA, Montage- und Bedienungsanleitung Container PlanoHerstellerangabeceka.deVergleichsmaßstab für die Bauhöhen: Rollcontainer 9 HE mit „Gesamthöhe 510 mm", Standcontainer 13 HE mit „Gesamthöhe 720 | 740 mm". Zu den Stellfüßen: „Durch Herausdrehen der Stellfüße (bei angehobenem Container) sind sie auf Tischhöhe von 720 mm bzw. 740 mm einstellbar." Abgerufen am 08.09.2026.

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