Übersicht·Rollcontainer
Das einzige Büromöbel, das im Beinraum steht
Von Lena MoritzFachredaktion Möbel und Einrichtung
Zuletzt geprüft am 8. September 2026
5 Min Lesezeit · Daten und Änderungsverlauf
Der Rollcontainer ist das einzige Büromöbel, das sich nicht verankern lässt, und zugleich das einzige, das planmäßig dort steht, wo die Beine hingehören. Aus dieser doppelten Lage folgen vier Rechnungen, die in keinem Angebot stehen. **Breite:** 850 Millimeter Beinraum plus Containerbreite ergibt die Mindesttischbreite. **Höhe:** Ein Tisch von 720 Millimetern lässt nach Abzug der Platte rund 695 Millimeter frei; ein Fachhandels-Rollcontainer misst 510. **Verstellbereich:** Unter einem höhenverstellbaren Tisch sperrt der Container alles unterhalb seiner eigenen Höhe plus Plattenstärke. **Standsicherheit:** Zwanzig Kilogramm Eigengewicht halten ein Standmoment von 450 Kilogramm-Zentimetern, zwei voll ausgezogene beladene Schubladen erzeugen 630. Von **sechzehn** Angeboten in unseren drei Vergleichen nennen **acht** ein Bauteil gegen das Kippen, **sechs** eine Tragkraft je Schublade, **drei** einen Auszugstyp und **eines** ein Prüfzeichen.
Jedes andere Büromöbel hat einen Platz an der Wand. Der Rollcontainer hat einen unter dem Tisch, und das ist derselbe Raum, für den es eine Millimeterzahl gibt.
Warum dieser Möbeltyp eigene Rechnungen braucht
Zwei Eigenschaften machen den Rollcontainer zum Sonderfall — und beide klingen harmlos.
Er rollt. Damit fallen die drei üblichen Antworten auf die Kippfrage aus: Wandbefestigung, Schrankverbund, niedrige Bauform. Die gesetzliche Unfallversicherung nennt für Bürocontainer stattdessen „Auszügen und Auszugsperren sowie gegebenenfalls Zusatzgewichten". Zusatzgewichte gibt es im Handel nicht, also bleibt ein Bauteil.
Er steht im Beinraum. Damit rechnen seine Außenmaße direkt gegen eine ergonomische Vorgabe. Bei einem Aktenschrank ist die Breite eine Frage des Stauraums; beim Rollcontainer ist sie eine Frage des Kniewinkels.
Aus dieser Kombination entstehen vier Rechnungen. Keine davon steht in einem Angebot, und alle vier lassen sich mit Zollstock und Taschenrechner führen.
Die vier Rechnungen dieses Bereichs
Erstens die Breite. Der Beinraum darf 850 Millimeter nicht unterschreiten, und der Container addiert seine Breite dazu:
850 mm + Containerbreite = Mindesttischbreite
Bei 40 Zentimetern Containerbreite sind das 125 Zentimeter. Legt man den empfohlenen Beinraum von 1200 Millimetern zugrunde, kommt man auf 160 Zentimeter, und das ist zugleich die Mindestbreite der Arbeitsfläche nach derselben Quelle.
Zweitens die Höhe. Der niedrigste zulässige feste Schreibtisch misst 720 Millimeter, davon geht die Plattenstärke ab:
720 mm − 25 mm Platte = 695 mm freie Höhe
Ein Rollcontainer aus dem Büromöbelfachhandel misst 510 Millimeter. Im Marktplatzsegment reichen die Bauhöhen bis 715, und ab etwa 700 Millimetern handelt es sich konstruktiv um einen Standcontainer.
Drittens der Verstellbereich. An einem höhenverstellbaren Tisch wird der Container zum Anschlag:
Containerhöhe + Plattenstärke − 650 mm = gesperrter Bereich
Die Einschränkung setzt erst ab 625 Millimetern Bauhöhe ein und kostet dann bei 69,3 Zentimetern ein Drittel und bei 71,5 Zentimetern fast die Hälfte des Sitzbereichs.
Viertens das Kippmoment. Eigengewicht mal halbe Bautiefe gegen Schubladenlast mal Auszugshebel:
20 kg × 22,5 cm = 450 kg·cm gegen 2 × 15 kg × 21 cm = 630 kg·cm
Der ungünstigste Fall nach DGUV, zwei gleichzeitig voll ausgezogene und beladene Schubladen, kippt damit rechnerisch. Das ist der ganze Grund für die Auszugssperre.
Die Auszählung: was in den Angeboten steht
Wir haben die sechzehn Produkte aus den drei Vergleichen dieses Bereichs durchgezählt.
| Angabe | Von 16 Angeboten |
|---|---|
| Irgendein Bauteil gegen das Kippen | 8 |
| davon eine echte Auszugssperre | 1 |
| davon ein zusätzliches Rad | 7 |
| Tragkraft je Schublade beziffert | 6 |
| Auszugstyp genannt | 3 |
| Prüfzeichen (GS) | 1 |
| Norm genannt | 0 |
Die interessanteste Zeile ist die zweite. Ein einziges Angebot nennt das Bauteil, das die Unfallversicherung als Mittel der Standsicherheit aufführt. Sieben andere lösen dasselbe Problem mit einem fünften Rad unter der untersten Schublade, was funktioniert — aber nur für die Schublade, unter der es sitzt. Die verbleibenden acht sagen dazu nichts.
Dazu kommt ein Sprachbefund. Für dasselbe fünfte Rad fanden wir sechs Bezeichnungen: fünftes Rad, Stützrolle, Hilfsrad, Antikipp-Rolle, vordere mittlere Rolle und Kippschutz. Dasselbe Wort Kippschutz steht bei einem anderen Anbieter für die Auszugssperre. Wer Angebote vergleicht, vergleicht deshalb zuerst beschriebene Wirkungen und erst danach Begriffe.
Wo im Bereich welche Rechnung steht
Rollcontainer unter dem Schreibtisch
Die Maßrechnung in voller Länge: Breite gegen Beinraum, Tiefe je nach Standort, Höhe gegen Plattenunterkante, und der gesperrte Verstellbereich am Steh-Sitz-Tisch mit Tabelle. Hier steht auch, warum die Tiefe eines Containers für sich genommen gar nichts aussagt.
Auszugssperre und Kippsicherheit
Warum von vier möglichen Maßnahmen zwei übrig bleiben, die Momentenrechnung mit den vier Lastfällen, und der Nebenbefund, dass ein fehlender Vollauszug konstruktiv als Kippschutz wirkt. Dazu die beiden DGUV-Grenzwerte für Rollen und Quetschabstände.
Auszugstyp und Tragkraft
Teilauszug, Vollauszug, Überauszug — was die drei Begriffe messbar bedeuten und welche Tragkräfte im Fachhandel daran hängen. Mit der Papierrechnung: 0,8 Kilogramm je Liter, 15 Kilogramm sind 18,8 Liter, und eine übliche Schublade fasst 20,8.
Schmale Rollcontainer
Sechs Modelle bis 40 Zentimeter Breite, sortiert nach dem Tisch, den sie verlangen. Hier steht die Beinraumrechnung an konkreten Angeboten.
Rollcontainer mit Hängeregistratur
Fünf Modelle, an denen sich zeigt, was Tiefe kostet. Darunter einer mit 80 Zentimetern Tiefe, der einen Normschreibtisch vollständig ausfüllt, und einer mit 80 Zentimetern Breite, der rechnerisch unter keinen passt.
Abschließbare Rollcontainer
Fünf Container, fünf verschiedene Bauteile hinter demselben Wort. Mit dem Befund, dass der Wechselzylinder, mit dem der Fachhandel den Schlüsselverlust behandelt, in keinem Marktplatzangebot vorkommt.
Wann ein Rollcontainer die falsche Bauform ist
Drei Fälle lassen sich vorab ausschließen.
Aktenordner. Ein Ordner ist 320 Millimeter hoch, eine Schubladeninnenhöhe liegt bei rund 150. Stehend passt er nicht, liegend meist genau einer je Schublade. Wer Ordner archiviert, braucht einen Aktenschrank.
Diebstahlschutz. Ein Möbel auf Rollen lässt sich wegfahren, und die DGUV setzt die dafür nötige Schiebekraft sogar nach oben hin begrenzt an. Das Schloss schützt vor Mitlesen, nicht vor Mitnehmen. Für Bargeld und Datenträger ist der Möbeltresor nach EN 14450 die passende Bauform.
Zu schmale Tische. Bleibt nach Abzug von 850 Millimetern Beinraum weniger als 30 Zentimeter Tischbreite übrig, gibt es kein handelsübliches Modell, das passt. Dann ist der Container kein Stauraumproblem, sondern ein Arbeitsplatzproblem, und das Institut ASER nennt in genau diesem Fall das Entfernen des Containers als Maßnahme.
Was wir tun, wenn die Angabe fehlt
Wir schreiben es hin. Fehlt eine Tragkraft, steht in der Vergleichstabelle „keine Angabe" und nicht der Wert eines ähnlichen Modells. Widersprechen sich Titel und Detailtabelle, nennen wir beide Zahlen und sagen, mit welcher wir rechnen. Und wenn ein Produkt am Stichtag nicht kaufbar war, steht es nicht in der Tabelle, sondern im Abschnitt darunter, mitsamt dem Grund.
Die Rechnungen auf diesen Seiten ersetzen die fehlenden Angaben nicht. Sie zeigen nur, welche Frage die fehlende Angabe beantwortet hätte.
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich ein Rollcontainer von einem Aktenschrank?
In der Frage, ob er sich sichern lässt. Ein Aktenschrank kann an die Wand geschraubt, mit dem Nachbarschrank verbunden oder niedrig genug gebaut werden. Ein Rollcontainer soll rollen, deshalb fällt jede dieser drei Antworten aus, und es bleiben Eigengewicht und Auszugssperre. Dazu kommt der Standort: Der Schrank steht an der Wand, der Container im Beinraum. Damit ist er der einzige Schranktyp, dessen Außenmaße direkt gegen eine Ergonomievorgabe rechnen.
Welche Maße muss ich kennen, bevor ich einen kaufe?
Drei am Container und zwei am Arbeitsplatz. Am Container: Breite, Höhe und die Tiefe. Am Arbeitsplatz: die vorhandene Tischbreite und die freie Höhe unter der Platte, gemessen und nicht gerechnet. Aus Tischbreite minus 850 Millimetern ergibt sich die maximal mögliche Containerbreite; bleibt weniger als 30 Zentimeter, passt kein handelsübliches Modell. Die Tiefe ist nur dann kritisch, wenn der Container mittig unter dem Tisch steht statt seitlich.
Was ist die häufigste Lücke in den Angeboten dieses Bereichs?
Die Tragkraft je Schublade. Zehn von sechzehn Angeboten beziffern sie nicht, und ohne sie lässt sich die Standsicherheit im ungünstigsten Fall nicht prüfen. Die zweite Lücke ist der Auszugstyp, den drei von sechzehn nennen. Und die dritte betrifft die Wörter selbst: „Kippschutz" bezeichnet je nach Anbieter eine Auszugssperre oder ein zusätzliches Rad, „abschließbar" mal alle Schubladen und mal eine.
Welcher Container passt unter einen höhenverstellbaren Schreibtisch?
Einer bis etwa 62 Zentimeter Bauhöhe, denn dann kostet er nichts. Ein voll höhenverstellbarer Tisch fährt ab 650 Millimetern; solange Containerhöhe plus Plattenstärke darunter bleibt, ist kein Teil des Verstellwegs gesperrt. Darüber beginnt der Verlust, und er wächst in Zentimeterschritten: Bei 69,3 Zentimetern Bauhöhe sind rund ein Drittel des Sitzbereichs zwischen 650 und 850 Millimetern blockiert, bei 71,5 Zentimetern fast die Hälfte.
Sind Rollcontainer aus dem Marktplatz schlechter als aus dem Fachhandel?
Belegt ist vor allem, dass sie weniger sagen. Der Fachhandel nennt Auszugstyp, Tragkraft, Auszugssperre, Zentralverriegelung und Wechselzylinder in einem Absatz, weil diese Angaben zum Verkaufsgespräch gehören. Im Marktplatzsegment stehen dieselben Bauteile teils drin und werden nur nicht beziffert, teils fehlen sie tatsächlich. Wo die Zahlen auftauchen, liegen sie allerdings deutlich niedriger: 15 bis 20 Kilogramm je Schublade gegenüber 45 bis 60 im Fachhandel.
Wer diesen Beitrag verantwortet

Fachredaktion Möbel und Einrichtung
Schreibt über Büromöbel, Ablagesysteme und Polstermöbel.
Redaktion mit Schwerpunkt Wohn- und Einrichtungsprodukte, Möbel und Stauraum
Wie wir einordnen
Wir ordnen kriterienweise ein und vergeben keine Gesamtnote. Diese fünf Kriterien liegen jedem Vergleich zugrunde:
- Eignung für den Zweck
- Ob das Modell die Anforderung erfüllt, um die es im Beitrag geht — Sitzhöhenspannweite, Traglastfenster, Kabinenvolumen, Kabinenmaß. Der Wert, an dem eine Kaufentscheidung tatsächlich scheitert.
- Belegte Spezifikationen
- Wie viele der kaufentscheidenden Werte der Hersteller überhaupt beziffert — und ob sie sich mit unabhängigen Quellen decken. Ein Anbieter, der schweigt, wird nicht bessergestellt als einer, der offenlegt.
- Verarbeitung und Haltbarkeit
- Was Material, Konstruktion, Ersatzteilversorgung und dokumentierte Ausfallmuster über die zu erwartende Lebensdauer sagen. Bei Gepäck und Büromöbeln der Punkt, an dem sich Preisklassen wirklich trennen.
- Aufwand für Aufbau und Betrieb
- Was ein Produkt vor der ersten Nutzung verlangt und was danach regelmäßig anfällt — Montage, Anschluss, Elektrofachkraft, Reinigung, Folgekosten je Verbrauchsmaterial.
- Transparenz des Anbieters
- Ob der Hersteller die Zahlen, an denen die Kaufentscheidung hängt, selbst veröffentlicht — und ob seine Angaben mit den Händlerdatenblättern übereinstimmen. Wer schweigt oder sich widerspricht, verliert hier.
Vollständige Methodik, einschließlich dem, was wir nicht tun
Aktualisierung und Quellen
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
- Geändert
- 08.09.2026
- Geprüft
- 08.09.2026
- Quellen
- 7
Belege
- [1]DGUV Information 215-410, Arbeitstisch und ArbeitsflächeInstitution oder Normbgbau-medien.deGrundlage der Maßrechnungen: „Die Beinraumbreite darf 850 mm nicht unterschreiten", dazu die Empfehlung von 1200 mm und mehr, die Arbeitsflächenhöhe fest eingestellt sitzend 740 ± 20 mm, vollständig höhenverstellbar 650 bis 1250 mm, und die Mindestarbeitsfläche 1600 × 800 mm. Abgerufen am 08.09.2026.
- [2]DGUV Information 215-410, Schränke, Bürocontainer, RaumgliederungselementeInstitution oder Normvorschriften.bgn-branchenwissen.deQuelle der Standsicherheitsmittel — Eigengewicht, „Auszügen und Auszugsperren sowie gegebenenfalls Zusatzgewichten" — und des Lastfalls: „Bei Möbeln mit ausziehbaren Elementen muss die Standsicherheit im ungünstigsten Fall gewährleistet sein." Dazu Schiebekraft höchstens 235 N, Zugkraft 165 N je Person, Rollen höchstens 100 mm über die Außenkontur. Abgerufen am 08.09.2026.
- [3]Institut ASER, Arbeitstisch und Arbeitsmittel — BeinraumInstitution oder Norminstitut-aser.deQuelle der Beinraumtiefe von 600 mm. Nennt als Maßnahme bei zu knappem Beinraum ausdrücklich, „Rollcontainer, Unterzüge oder andere Behälter unter dem Schreibtisch" zu entfernen. Abgerufen am 08.09.2026.
- [4]CEKA, Montage- und Bedienungsanleitung Container PlanoHerstellerangabeceka.deDer Vergleichsmaßstab dieses Bereichs. Definiert die Auszugssperre, nennt Teilauszug 25 kg und Überauszug 45 bis 50 kg, führt „Sicherheitsschloss (Wechselzylinder) und Zentralverriegelung" als Serienausstattung und gibt für den Rollcontainer mit 9 HE eine „Gesamthöhe 510 mm" an. Abgerufen am 08.09.2026.
- [5]BISLEY Hängeregistraturschrank LIGHT, HerstellershopHerstellerangabestore.bisley.deQuelle der Prozentdefinition des Vollauszugs: „Vollauszug (100%)" neben 50 kg Tragkraft je Schublade und „Doppelauszugssperre mit Ausrollsicherung". Abgerufen am 08.09.2026.
- [6]Papiergewicht: was ein Blatt A4 wiegtHändler- oder Marktdatenstaehlin.deGrundlage der Papierdichte: 80 g/m² auf 0,0625 m² ergeben 5 Gramm je Blatt, ein Ries zu 500 Blatt also rund 2,5 kg. Zusammen mit dem Riesmaß 21 × 29,7 × 5 cm folgt daraus eine Dichte von 0,8 kg je Liter. Abgerufen am 08.09.2026.
- [7]Lüllmann Büro Rollcontainer 505307, AngebotsseiteHändler- oder Marktdatenamazon.deDas einzige Angebot unter sechzehn, das eine Auszugssperre und ein Prüfzeichen nennt: „Schubladen laufen auf Teleskopführung, Auszugssperre für mehr Sicherheit" und „GS-Zeichen". Abgerufen am 08.09.2026.
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