Ratgeber·Konferenztische

Konferenztisch Höhe: 74 cm, Beinraum und Gestell

Lena Moritz, Fachredaktion Möbel und Einrichtung

Von Lena MoritzFachredaktion Möbel und Einrichtung

Zuletzt geprüft am 18. Oktober 2026

34 Min Lesezeit · Daten und Änderungsverlauf

Ein Konferenztisch mit fester Höhe sollte **740 mm** hoch sein, mit einer Toleranz von **20 mm** nach oben und unten — so nennt es die DGUV Information 215-410 für Arbeitstische, an denen gesessen wird. Höhenverstellbare Tische brauchen zum Sitzen **650 bis 850 mm**, für Sitzen und Stehen **650 bis 1.250 mm**. Unter der Platte verlangt die DGUV Information 215-441 an jedem Besprechungsplatz **600 mm** freie Beinraumbreite und **800 mm** Beinraumtiefe, mindestens 600. Gestellteile müssen **weniger als 100 mm oder mehr als 450 mm** hinter der Tischkante stehen, damit niemand mit den Knien daran stößt. Von 31 geprüften Konferenz-, Rund- und Klapptischen nennen 30 eine Höhe; **27** liegen zwischen 720 und 760 mm, drei darüber. Die freie Höhe unter Platte und Zarge nennt **keines**.

Die Frage nach der Höhe eines Konferenztisches hat eine kurze Antwort und eine lange. Die kurze lautet 74 Zentimeter, mit zwei Zentimetern Spielraum nach oben und unten. Die lange beginnt unter der Platte: Wie viel Platz bleibt dort für Knie und Füße, wo steht das Gestell, und wer muss deswegen schräg sitzen? An diesen Fragen entscheidet sich, wie viele Personen ein Tisch wirklich trägt — und sie werden in keinem Angebot beantwortet.

Dieser Ratgeber ordnet die Höhe eines Konferenztisches in die Regeln ein, die für Büro- und Besprechungstische gelten: die DGUV Information 215-410 für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, die DGUV Information 215-441 für die Büroraumplanung und den DGUV Grundsatz 315-410 vom Juli 2026 für die Sicherheit von Büro-Arbeitstischen. Er zählt aus, was 31 Konferenz-, Rund- und Klapptische aus den Vergleichen dieses Clusters an Höhe, Gestell und Bodenausgleich angeben, und er rechnet nach, was das Gestell an Plätzen kostet. Physisch geprüft wurde für diesen Beitrag kein Tisch.

Konferenztisch Höhe: 740 Millimeter und 20 Toleranz

Für Arbeitstische mit fester Höhe, an denen gesessen wird, nennt die DGUV Information 215-410 eine Arbeitsflächenhöhe von 740 Millimetern, mit einer Toleranz von 20 Millimetern. Der zulässige Bereich reicht damit von 720 bis 760 Millimetern. Für Tische, an denen gestanden wird, nennt sie 1.050 Millimeter, ebenfalls mit 20 Millimetern Toleranz.

Für höhenverstellbare Tische gelten Bereiche statt Werte:

Tischart sitzend stehend sitzend und stehend
fest 740 ± 20 mm 1.050 ± 20 mm —
vollständig höhenverstellbar, Mindestanforderung 650–850 mm 950–1.250 mm 650–1.250 mm
vollständig höhenverstellbar, Empfehlung unter 620–850 mm 950–1.250 mm unter 620–1.250 mm

Die Werte stammen aus Tabelle 10 der DGUV Information 215-410, und sie gelten dort für Arbeitstische am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz. Ein Konferenztisch ist kein persönlicher Arbeitsplatz, aber an ihm wird gearbeitet: mit Laptop, mit Unterlagen, oft länger als eine Stunde. Die 740 Millimeter sind deshalb der Maßstab, an dem sich auch der Besprechungstisch messen lassen muss. Händler nennen meist eine einzige Zahl; klappmoebel.de schreibt etwa, die übliche Arbeitshöhe liege „bei etwa 74 cm".

Warum ein fester Tisch für alle passt, obwohl Menschen unterschiedlich groß sind, erklärt die DGUV in derselben Tabelle: Bei fester Arbeitsflächenhöhe ist der Tisch „bedingt anpassbar, ausschließlich über Stuhl", individuell nur durch Hilfsmittel wie Fußstützen. Am Konferenztisch heißt das: Die Höhe des Tisches ist gesetzt, die Anpassung leistet der Stuhl. Ein Konferenzstuhl ohne Höhenverstellung lässt diese Anpassung nicht zu, und dann entscheidet die Tischhöhe allein.

Für die Praxis ergibt sich eine einfache Regel. Ein fester Konferenztisch zwischen 72 und 76 Zentimetern ist richtig, ein Tisch außerhalb dieses Bereichs ist für Besprechungen mit Laptop und Unterlagen nicht gebaut. Was dazwischen den Unterschied macht, ist nicht die Höhe der Platte, sondern das, was darunter liegt.

Die Toleranz von 20 Millimetern hat eine zweite Seite, sobald mehrere Tische eine Fläche bilden. Dann zählt nicht, ob jeder einzelne im Bereich liegt, sondern ob sie gleich hoch sind. Selbst zwei Tische einer Serie können abweichen: Weber Büro gibt den runden Optima mit 100 Zentimetern Durchmesser mit 725 Millimetern Höhe an, den mit 120 Zentimetern mit 740. Beide liegen in der Toleranz; nebeneinander ergäben sie eine Stufe von 15 Millimetern. Bei Rundtischen spielt das selten eine Rolle, weil sie einzeln stehen. Bei Klapptischen, die im Block oder in der U-Form zusammengestellt werden, ist es der Grund, alle Tische einer Anlage aus einer Serie zu nehmen — und der Grund, warum der Bodenausgleich mehr zählt als die Nennhöhe.

Was 30 Angebote an Höhe nennen

Die drei Vergleiche dieses Clusters haben 31 Angebote geprüft: zwölf rechteckige und ovale Konferenztische, zehn runde Besprechungstische, neun Klapptische. 30 davon nennen eine Höhe.

Höhe Angebote Beispiele
72,0–72,5 cm 4 kaiserkraft Klapptisch, Weber Büro Optima Ø 100, VEVOR rund Ø 80, Lager-Betrieb Ø 90
73,5–74,5 cm 12 Weber Büro Easy, KONTI, bümö-Oval und Hammerbacher (72–74 einstellbar), Weber Büro Savio, bümö Klapptisch
75,0–75,5 cm 10 VEVOR 240 × 120, LIFEZEAL, GYMAX, COSTWAY 180 × 90, Lüllmann, KHG
76,0 cm 1 GYMAX 180 × 96
76,5 cm 2 COSTWAY 180 × 100, Tribesigns rund Ø 119
81,0 cm 1 Tribesigns rund Ø 100 mit X-Gestell

Siebenundzwanzig der 30 Angebote liegen im Bereich von 720 bis 760 Millimetern. Drei liegen darüber: zwei mit 76,5 Zentimetern, einen halben Zentimeter über der Toleranz, und ein runder Tisch mit 81 Zentimetern, 5 Zentimeter darüber. An einem 81 Zentimeter hohen Tisch sitzt man auf einem normalen Stuhl mit hochgezogenen Schultern, oder man stellt den Stuhl auf die oberste Stufe, wenn er eine hat.

Bemerkenswert ist die Häufung bei 75 und 75,5 Zentimetern. Acht der zehn Tische in dieser Gruppe stammen von Marktplatzmarken. Bei den Büromöbelmarken Weber Büro, bümö, Hammerbacher, kaiserkraft und Lüllmann reicht die Spanne von 72 bis 75 Zentimetern.

Was keines der 31 Angebote nennt, ist die zweite Höhe, die für das Sitzen entscheidet: die freie Höhe unter der Platte. Sie ergibt sich aus Tischhöhe, Plattenstärke und dem, was darunter hängt — Zarge, Querstrebe, Ablage. Wer sie wissen will, muss rechnen oder nach dem Aufbau messen.

Die Angaben sind unterschiedlich genau. Weber Büro nennt Millimeter: 725 beim Optima mit 100 Zentimetern, 740 beim Optima mit 120, 735 beim Klapptisch Savio — dessen Detailtabelle im selben Angebot aber 74 Zentimeter sagt, 5 Millimeter mehr. bümö und Hammerbacher geben für ihre ovalen Tische einen Bereich von 72 bis 74 Zentimetern an, der über die Füße eingestellt wird. Eigentlich schreibt „ca. 73,5". Bei einem Angebot ließ sich die Höhe nur aus einer verdrehten Tabelle lesen: COSTWAY nennt den Tisch mit 180 × 100 Zentimetern dort „180T x 76,5B x 100H cm". 100 Zentimeter Höhe wären ein Stehtisch; gemeint ist die Tiefe, die Höhe ist 76,5.

Für die Einordnung in die Toleranz genügen glatte Zentimeter. Für die Frage, ob zwei Tische verschiedener Anbieter bündig aneinanderpassen, genügen sie nicht. Wer Tische kombinieren will, misst nach dem Aufbau jeden einzelnen und gleicht über die Füße aus, sofern sie sich verstellen lassen — wie viele das können, zählt der Abschnitt zum Bodenausgleich weiter unten aus.

Von Eiermann bis zur DGUV: sieben Jahrzehnte Tischhöhe

Die Suche nach einem Konferenztischgestell führt erstaunlich oft zu einem Entwurf von 1953. Der Architekt Egon Eiermann entwarf in diesem Jahr ein Tischgestell aus zwei Seitenteilen aus Stahlrohr, verbunden und stabilisiert durch eine schräg angesetzte Strebe. 1965 entstand eine überarbeitete Fassung mit senkrechter Strebe. Der Stuttgarter Hersteller Richard Lampert produziert das Gestell heute, und ein Händler gibt seine Höhe mit 72 Zentimetern an, mit Nivellierfüßen 74 bis 76 Zentimeter. Eine Höhenverstellung gibt es außer den Nivellierfüßen nicht; diese gleichen 20 bis 40 Millimeter aus.

Das Eiermann-Gestell ist ein Beispiel dafür, dass die Tischhöhe über Jahrzehnte erstaunlich stabil geblieben ist. 72 Zentimeter Grundhöhe, 74 bis 76 mit Ausgleich: Das liegt im Bereich, den die DGUV heute für feste Tische nennt. Verändert haben sich nicht die Zentimeter, sondern die Regeln, die sie festschreiben, und die Fragen, die sie stellen.

Die heute maßgeblichen Dokumente sind jung. Der DGUV Grundsatz 315-410, der die Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische und Büroschränke zusammenfasst, stammt vom Juli 2026. Er verweist für Büro-Arbeitstische auf DIN EN 527-1 in der Ausgabe vom August 2011 für die Maße, DIN EN 527-2 vom Juli 2019 für Sicherheit und Festigkeit und DIN EN 1730 vom Januar 2013 für die Prüfverfahren. Die DGUV Information 215-441 zur Büroraumplanung erschien im März 2023 neu und ersetzte die Fassung von 2016; dabei wurde aus dem „Kommunikationsplatz" der „Besprechungsplatz". Die Norm für Tische im Nicht-Wohnbereich, DIN EN 15372, liegt seit März 2024 in einer neuen Ausgabe vor, die die Fassung von 2017 ersetzt.

Neu ist vor allem der Blick unter die Platte. Wo das Eiermann-Gestell vor allem eine Frage der Stabilität und der Form beantwortete, verlangen die heutigen Regeln Maße für den Beinraum, für die Lage von Gestellteilen und für die freie Breite an jedem Platz. Die Höhe des Tisches ist seit Jahrzehnten gelöst. Der Platz für die Beine ist es nicht, und an ihm scheitern heute mehr Tische als an der Höhe.

Arbeitstisch oder Besprechungstisch: welche Norm gilt

Für die Frage, an welchen Maßen ein Konferenztisch zu messen ist, gibt es zwei Normenwelten, und sie überschneiden sich nicht ganz.

Für Büro-Arbeitstische gilt die Normenreihe DIN EN 527, auf die der DGUV Grundsatz 315-410 verweist: Teil 1 für Maße, Teil 2 für Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit. Für Tische im Nicht-Wohnbereich, die keine Büroarbeitstische sind, gilt DIN EN 15372. Sie regelt nach der Beschreibung von DIN Media die Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit „aller Arten von Tischen für den Nicht-Wohnbereich" und nimmt Büroarbeitstische, Tische für Bildungseinrichtungen und Outdoor-Tische ausdrücklich aus. Ein Besprechungstisch im Konferenzraum fällt damit eher unter DIN EN 15372, ein Schreibtisch unter DIN EN 527.

Die Maße für Höhe und Beinraum stehen in DIN EN 527-1 und in den DGUV-Informationen. Für Besprechungsplätze nennt die DGUV Information 215-441 eigene Werte: 800 Millimeter Breite und Tiefe je Person, einen Beinraum von 800 Millimetern Tiefe, mindestens 600, und 600 Millimeter freie Breite. Eine eigene Höhe für Besprechungstische nennt sie nicht; die 740 ± 20 Millimeter stammen aus der DGUV Information 215-410 für Arbeitstische.

Für den Käufer ist die Unterscheidung weniger wichtig als ihre Folge: Kein Angebot der drei Vergleiche nennt eine Prüfung nach DIN EN 527 oder DIN EN 15372. Ein einziges, der Fachhandelstisch T-EASY im Shop von WeberBÜRO, schreibt auf der Herstellerseite „Geprüft nach EN 527-1 und EN 527-2"; auf dem Marktplatzangebot derselben Serie fehlt der Hinweis. Wer einen Konferenztisch für ein Büro kauft, in dem Beschäftigte arbeiten, sollte nach der Norm fragen, nach der der Tisch geprüft ist, und die Antwort mit dem Einsatzzweck abgleichen.

Wie groß der Unterschied ist, zeigt ein Tisch, der beides sein soll. Für einen Arbeitsplatz nennt Tabelle 10 der DGUV Information 215-410 eine Arbeitsfläche von mindestens 1.600 × 800 Millimetern, für Plätze mit nur einem Bildschirm und wenig Schriftgut 1.200 × 800. Ein Konferenztisch mit 240 × 120 Zentimetern trägt zur Besprechung acht Personen nach Kante. Als Arbeitstisch trägt er an einer Längsseite einen Platz mit 1.600 Millimetern Breite; an der Gegenseite bleiben von 1,20 Metern Tiefe nur 40 Zentimeter, zu wenig für einen zweiten. Mit der schmalen Variante von 1.200 Millimetern sind es zwei Plätze an derselben Seite. Wer einen Projektraum plant, in dem tagsüber am Konferenztisch gearbeitet wird, rechnet deshalb nicht mit der Personenzahl der Besprechung.

Die freie Höhe unter Platte und Zarge

Die Höhe eines Tisches wird an der Oberkante der Platte gemessen. Für die Knie zählt die Unterkante dessen, was unter der Platte liegt. Bei einem Tisch ohne Zarge ist das die Plattenunterseite, bei einem mit Zarge deren Unterkante.

Freie Höhe = Tischhöhe − Plattenstärke − Zargenhöhe

Für die Plattenstärken, die in den drei Vergleichen genannt werden, ergibt sich bei einem Tisch ohne Zarge:

Tischhöhe Platte 15 mm Platte 18 mm Platte 25 mm Platte 30 mm Platte 38 mm
720 mm 705 mm 702 mm 695 mm 690 mm 682 mm
740 mm 725 mm 722 mm 715 mm 710 mm 702 mm
760 mm 745 mm 742 mm 735 mm 730 mm 722 mm

Jeder Millimeter Zarge geht davon ab. Eine durchgehende Zarge, wie sie der kaiserkraft-Klapptisch hat, macht den Tisch steifer, nimmt aber an der Kante Kniehöhe weg. Ihre Höhe nennt das Angebot nicht. Das gilt für alle 31 Angebote: Keines nennt die freie Höhe unter der Platte, keines die Höhe einer Zarge.

Dieselbe Rechnung spielt beim Schreibtisch eine Rolle, wenn ein Container darunter soll. Der Ratgeber zu Rollcontainern unter einem Schreibtisch mit fester Höhe rechnet mit 720 Millimetern Tisch und 25 Millimetern Platte auf 695 Millimeter freie Höhe — dieselbe Zahl wie in der Tabelle oben links.

Für Steharbeitsplätze nennt die DGUV Information 215-410 eine Kniefreiheit von 80 Millimetern Tiefe bis zu einer Höhe von 700 Millimetern und einen Fußraum von mindestens 790 Millimetern Breite, 150 Millimetern Tiefe und 120 Millimetern Höhe. Für das Sitzen am Konferenztisch fehlt eine vergleichbare Höhenangabe in den hier ausgewerteten DGUV-Texten; die Maße der Beinraumhöhe stehen in DIN EN 527-1, die nicht frei zugänglich ist. Für den Kauf bleibt die Rechnung oben: Je dicker Platte und Zarge, desto weniger Platz über den Knien.

Mit den Angaben der Angebote selbst sieht die Rechnung so aus:

Tisch Höhe Platte freie Höhe ohne Zarge
VEVOR 240 × 120 cm 750 mm 15 mm 735 mm
Lüllmann Klapptisch 750 mm 25 mm 725 mm
bümö Klapptisch stapelbar 745 mm 38 mm 707 mm
kaiserkraft Klapptisch 720 mm 24 mm 696 mm, abzüglich Zarge

Zwischen dem großzügigsten und dem knappsten Aufbau liegen 39 Millimeter, mehr als die 30 Millimeter, um die sich diese vier Tische in der Höhe unterscheiden. Die dickste Platte im Feld, 38 Millimeter beim stapelbaren bümö-Klapptisch, kostet gegenüber der dünnsten 23 Millimeter Kniehöhe. Die dünnste, 15 Millimeter beim VEVOR-Tisch, lässt am meisten Platz; sie trägt laut Angebot aber auch nur 54 Kilogramm.

Stuhl zum Tisch: 400 bis 510 Millimeter Sitzhöhe

Ein Tisch mit fester Höhe passt nur zu einem Stuhl, der sich anpassen lässt. Für Büroarbeitsstühle nennt die DGUV Information 215-410 in Tabelle 11 einen Verstellbereich der Sitzhöhe von 400 bis 510 Millimetern als Mindestanforderung; empfohlen ist ein Bereich, der unter 400 beginnt und bis 530 reicht. Welche Stellung richtig ist, bestimmt nach der DGUV „die Unterschenkellänge einschließlich Fuß und Schuhwerk".

An einem 740 Millimeter hohen Tisch ergibt der Mindestbereich einen Abstand zwischen Sitzfläche und Tischoberkante von 230 bis 340 Millimetern. Der Stuhl hat 110 Millimeter Spielraum, der Tisch nach der Toleranz 40. Darauf beruht die feste Tischhöhe: Die Verstellung des Stuhls ist fast dreimal so groß wie die erlaubte Abweichung des Tisches.

Wichtiger als der Abstand zur Oberkante ist der zur Unterkante. Wer den Sitz hochstellt, weil die Unterschenkel lang sind, rückt mit den Oberschenkeln an die Platte heran. Mit den vier Tischen aus der Rechnung oben und einem Sitz in der höchsten Mindeststellung von 510 Millimetern bleiben zwischen Sitzfläche und Plattenunterkante:

Tisch freie Höhe über dem Sitz bei 510 mm
VEVOR 240 × 120 cm 735 mm 225 mm
Lüllmann Klapptisch 725 mm 215 mm
bümö Klapptisch stapelbar 707 mm 197 mm
kaiserkraft Klapptisch 696 mm 186 mm, abzüglich Zarge

Wie viel Platz ein Mensch über den Oberschenkeln braucht, nennen die hier ausgewerteten DGUV-Texte nicht. Die Rechnung zeigt aber, an welchem Tisch es zuerst eng wird, und dass zwei Tische mit fast gleicher Nennhöhe sich darin um fast vier Zentimeter unterscheiden können.

Nicht jeder Besprechungsstuhl ist ein Büroarbeitsstuhl. Ein Stuhl ohne Gasfeder, etwa ein Vierfußstuhl, hat eine feste Sitzhöhe, und die Anpassung, auf die sich die DGUV beim festen Tisch verlässt, fällt weg. Wer solche Stühle kauft, braucht ihre Sitzhöhe und die freie Höhe des Tisches, bevor er bestellt.

Auch am Boden müssen Stuhl und Tisch zueinander passen. Das Untergestell eines Büroarbeitsstuhls darf nach der DGUV höchstens 365 Millimeter von der Drehachse ausladen, mit Lenkrollen 415. Zwei Fußkreuze in größter zulässiger Ausladung brauchen nebeneinander 730 Millimeter, mit Lenkrollen 830. Bei 800 Millimetern je Platz können sich im zweiten Fall die Rollen benachbarter Stühle berühren.

Was die DGUV unter dem Besprechungstisch frei haben will

Unter jedem Besprechungsplatz verlangt die DGUV Information 215-441 zwei Maße. Der Bein- und Fußraum „soll in der Tiefe 800 mm betragen und darf 600 mm nicht unterschreiten". Und „eine Mindestbreite des freien Beinraums von 600 mm unter der Arbeitsfläche muss vorhanden sein". Für Arbeitsplätze sind es 850 Millimeter Breite, empfohlen 1.200.

Die Tiefe ist an zweireihigen Tischen geteilt. Wer einander gegenübersitzt, teilt sich den Raum unter der Platte. An einem 1,20 Meter tiefen Tisch hat jede Person 60 Zentimeter, die Untergrenze. An einem 1,60 Meter tiefen Tisch sind es 80, die Regel. Steht in der Mitte etwas — eine Säule, eine Kabelwanne, ein Mittelrahmen —, geht es von beiden Seiten ab.

Die Breite ist an jedem Platz zu prüfen. 600 Millimeter frei heißt: zwischen zwei Gestellteilen, die unter einem Platz stehen, müssen 60 Zentimeter Luft bleiben. An einer langen, beinlosen Längsseite ist das selbstverständlich. An einem Kopfende mit einer Stütze in der Mitte ist es unmöglich, denn ein Kopfende von 80 bis 120 Zentimetern Breite lässt neben einer mittigen Stütze an keiner Seite 60 Zentimeter frei.

Für Bildschirmarbeitstische ergänzt die DGUV Information 215-410 den Satz, der für die Gestaltung von Konferenztischen der wichtigste ist: Der Beinraum soll „nicht durch Unterbauten oder Stützelemente einschließlich ihrer Fußausleger eingeschränkt werden". Die Fußausleger sind die Teile, die am Boden nach außen laufen: die Kufe eines T-Fußes, die Arme eines Kreuzgestells, der Teller eines Säulenfußes. Sie liegen dort, wo die Füße stehen.

Wie viel Beinraum ein bestimmtes Gestell lässt, nennt kein Angebot. Die Produktbilder zeigen aber, wo die Gestellteile stehen, und damit lässt sich die Rechnung für jeden Tisch führen.

Weniger als 100 oder mehr als 450 Millimeter

Eine Regel der DGUV Information 215-410 beantwortet die Frage, wo ein Gestellteil unter einem Tisch stehen darf, mit zwei Zahlen. Stützelemente „müssen sichtbar oder so platziert werden, dass ein Verletzungsrisiko minimiert ist. Sie müssen entweder weniger als 100 mm oder mehr als 450 mm von der Arbeitskante zurückgesetzt sein."

Der Grund ist der Körper. Steht ein Bein direkt an der Kante, sieht man es und setzt sich daneben. Steht es tief unter der Platte, erreichen es die Knie nicht. Dazwischen, zwischen 10 und 45 Zentimetern hinter der Kante, liegt der Bereich, in dem Knie und Schienbeine anstoßen, ohne dass man das Hindernis sieht.

Für die üblichen Gestellformen ergibt sich daraus ein klares Bild:

Gestellteil typische Lage Bereich nach 215-410
Eckbein eines Vierfußtisches an der Ecke, wenige Zentimeter eingerückt unter 100 mm, zulässig
Mittelbein an der Längsseite unter der Kante unter 100 mm, zulässig — kostet aber einen Platz
T-Fuß am Kopfende mittig, leicht eingerückt je nach Einrückung; kostet den Kopfplatz
Säule eines Rundtisches in der Plattenmitte weit über 450 mm, zulässig
Doppelsäule eines Ovals unter der Plattenmitte, zu den Enden versetzt über 450 mm, zulässig
Arm eines X-Gestells vom Zentrum zum Rand laufend kreuzt den Bereich von 100 bis 450 mm

Die Regel stammt aus der Information für Bildschirmarbeitsplätze, und an einem Besprechungstisch sitzt man nicht acht Stunden. Sie beschreibt trotzdem genau, was an Konferenztischen stört. Das X-Gestell, das im Vergleich der runden Besprechungstische unter einer 100-Zentimeter-Platte steht, hat seine Arme genau in dem Bereich, in dem die Füße suchen; und dieselben Arme müssten bei dem Gewicht des Tisches sogar länger sein als der Plattenradius, damit er unter einer Last an der Kante nicht kippt.

Für Mittelbeine und T-Füße reicht die 100/450-Regel allein nicht. Sie mögen den Abstand einhalten, aber sie nehmen einem Platz die freie Breite von 600 Millimetern. Das ist die Regel, an der in diesem Cluster mehr Plätze verloren gehen als an jeder anderen.

Am Säulentisch lässt sich die Regel mit Zahlen aus einem Angebot prüfen. Der runde bümö-Tisch hat eine Platte mit 100 Zentimetern und einen Tellerfuß mit 50 Zentimetern Durchmesser. Die Säule steht in der Mitte, 50 Zentimeter hinter der Kante abzüglich ihres Radius, also im erlaubten Bereich jenseits von 450 Millimetern. Der Rand des Tellers liegt 25 Zentimeter hinter der Kante, mitten im kritischen Bereich, aber am Boden: Er trifft nicht die Knie, sondern die Füße. Für solche Fußausleger gilt der andere Satz der DGUV, nach dem sie den Beinraum nicht einschränken sollen. Ein Tellerfuß tut das immer ein Stück, und umso mehr, je größer er für die Standsicherheit sein muss.

Das Gestell entscheidet über den Kopfplatz

Die drei Vergleiche dieses Clusters zeigen 21 Tische mit Karte. Ihre Produktbilder lassen erkennen, wo die Gestellteile stehen, und die Auszählung ist eindeutig.

Gestellart Tische mit Karte Wirkung
T- oder Doppel-T-Gestell mit Stütze am Kopfende 7: sechs Klapptische, Weber Büro Easy Kopfplätze entfallen
Eckbeine plus Mittelbeine an den Längsseiten 2: LIFEZEAL 240 × 120, bümö-Oval 280 × 130 je Längsseite ein Platz weniger
Eckbeine, Längsseiten und Köpfe frei 4: VEVOR, COSTWAY, GYMAX, sogesfurniture keine Plätze verloren
Doppelsäule unter der Plattenmitte 1: KONTI keine Plätze verloren
Säule oder Sockel bei Rundtischen 6 keine Plätze, aber Fußraum bis zur Säule
X-Gestell bei Rundtischen 1: Tribesigns Ø 100 Arme im Fußraum

Neun der 21 Tische verlieren durch ihr Gestell Plätze gegenüber der Kantenrechnung. Keines der Angebote sagt das.

Am deutlichsten ist der T-Fuß. Er ist das typische Gestell klappbarer Konferenztische, weil er sich gut zusammenlegen lässt: eine Stütze oder ein Stützenpaar mittig am Kopfende, darunter eine Kufe am Boden. Die Längsseiten bleiben dadurch ganz frei, was im Block und in Reihen ein Vorteil ist. Am Kopfende aber steht die Stütze zwischen den Knien jeder Person, die dort sitzt. Weber Büro zeigt den Easy-Tisch mit T-Füßen in seinem Produktbild folgerichtig mit sechs Stühlen an den Längsseiten und keinem am Kopf — die Detailtabelle nennt trotzdem zehn Sitzplätze.

Für den Klapptisch heißt das: Allein gestellt trägt ein 160 × 80 Zentimeter großer Tisch mit T-Gestell zwei Personen, nicht vier. Zwei solche Tische Rücken an Rücken tragen vier an den Längsseiten, und an den Enden des Blocks höchstens einen Platz mittig zwischen den Stützen der beiden Tische. Der Vergleich der Klapptische für Besprechung und Seminar rechnet das für Block, U-Form und Reihen durch.

Mittelbeine wirken an der Längsseite. Bei drei Plätzen auf 2,40 Metern liegt der mittlere genau vor dem Bein; bei 800 Millimetern je Person bleiben zwei je Seite. Der LIFEZEAL-Tisch und das bümö-Oval verlieren so je zwei Plätze, wie der Vergleich der Achtertische zeigt.

18 von 47 Plätzen: was die Gestelle kosten

Wie viele Plätze die Gestelle zusammen kosten, lässt sich Tisch für Tisch nachrechnen. Grundlage ist die Kantenrechnung der DGUV Information 215-441: 800 Millimeter je Person, bei Klapptischen mit 80 Zentimetern Tiefe nur eine Längsseite. Davon geht ab, was ein Gestellteil belegt.

Tisch Maß Plätze nach Kante Plätze nach Gestell was den Platz kostet
Weber Büro Easy 240 × 120 cm 8 6 T-Fuß an beiden Köpfen
bümö-Oval 280 × 130 cm 8 6 Mittelbein an jeder Längsseite
LIFEZEAL 240 × 120 cm 8 6 Mittelbein an jeder Längsseite
Lüllmann 160 × 80 cm 4 2 Doppel-T-Fuß an beiden Köpfen
bümö Klapptisch fahrbar 160 × 80 cm 4 2 T-Gestell an beiden Köpfen
bümö Klapptisch stapelbar 160 × 80 cm 4 2 T-Gestell an beiden Köpfen
Weber Büro Savio 160 × 80 cm 4 2 T-Gestell an beiden Köpfen
kaiserkraft 180 × 80 cm 4 2 Stützen an beiden Köpfen
Eigentlich 140 × 80 cm 3 1 T-Gestell an beiden Köpfen
zusammen 47 29

Die neun Tische verlieren 18 von 47 Plätzen, gut ein Drittel. Bei den sechs Klapptischen ist es mehr als die Hälfte, 12 von 23. Die Angebote sehen das anders: Vier der neun nennen mehr Personen, als selbst die Kantenrechnung ergibt, zwei genau die Kantenzahl, zwei gar keine. Nur Eigentlich bleibt mit zwei Personen darunter.

Die Regel dahinter passt in eine Formel. Steht eine Stütze der Breite b mittig an einem Kopfende der Breite W, bleiben links und rechts je (W − b) ÷ 2 frei. Damit an einer Seite 600 Millimeter frei bleiben, muss W mindestens 1.200 Millimeter plus b sein. Bei einem einzelnen Rohr mit 40 Millimetern wären das 1,24 Meter Kopfbreite, bei einem Vierkantrohr mit 75 Millimetern, wie es WeberBÜRO für das Gestell des höhenverstellbaren DRIVE nennt, 1,275 Meter. Kein Tisch der drei Vergleiche hat so breite Kopfenden, und selbst dort säße die Person neben der Stütze, nicht mittig vor dem Tisch.

Für die Planung ist die rechte Spalte die Zahl, mit der man bestellt. Wer acht Personen an einen Block aus Klapptischen mit T-Gestell setzen will, braucht vier Tische, nicht die zwei, die eine Personenangabe von vier je Tisch nahelegt. Wer einen festen Tisch mit 240 × 120 Zentimetern für acht sucht, braucht ein Gestell, das beide Köpfe und die Mitte der Längsseiten frei lässt.

Gestellformen im Vergleich

Jede Gestellform ist ein Kompromiss zwischen Stand, Beinraum und Platzzahl. Die folgende Übersicht fasst zusammen, was die drei Vergleiche und die Regeln der DGUV dazu hergeben.

Gestell Längsseiten Kopfenden Stand typischer Einsatz
Vierfuß mit Eckbeinen frei frei gut bei Beinen nahe der Kante Konferenztische bis 2,40 m
Vierfuß mit Mittelbeinen ein Platz je Seite weniger frei gut, Platte stützt sich in der Mitte ab lange Tische ab 2,40 m
T- oder Doppel-T-Fuß frei belegt gut quer, schwächer in Längsrichtung Klapptische, Systemtische
Wangen frei belegt gut, oft mit Zarge Konferenztische mit Kabelkanal
Säule mit Tellerfuß frei, Fußraum bis zur Säule frei nur mit schwerem oder breitem Fuß Rundtische bis 1,20 m
Doppelsäule frei, Fußraum bis zur Säule frei, wenn weit genug eingerückt gut Ovale und Bootsformen
X-Gestell Arme im Fußraum Arme im Fußraum nur mit langen Armen Rundtische, Designtische

Zwei Zeilen verdienen eine Erklärung. Wangen sind senkrechte Platten an den Kopfenden, die die Tischplatte tragen. Sie wirken wie ein T-Fuß, nur breiter, und belegen den Kopfplatz vollständig. Doppelsäulen stehen unter der Plattenmitte, zu den Enden versetzt. Wie weit sie von den Enden entfernt sein müssen, damit der Kopfplatz frei bleibt, ergibt sich aus der DGUV: Die Beinraumtiefe darf 600 Millimeter nicht unterschreiten, die Säule muss also mindestens 60 Zentimeter hinter dem Kopfende stehen.

Für die Stand-Spalte gilt: Die Angaben sind qualitativ. Wie stark ein Tisch bei einer Last an der Kante kippt, lässt sich nur mit Gewicht und Gestellmaßen rechnen. Für Säulentische hat der Vergleich runder Besprechungstische das getan: Ein 100-Zentimeter-Tisch mit 50-Zentimeter-Tellerfuß muss 75 Kilogramm wiegen, um eine Last von 75 Kilogramm an der Kante zu halten.

Für die Kaufentscheidung ergibt sich eine Reihenfolge. Wer acht Personen an einem 240 × 120 Zentimeter großen Tisch setzen will, braucht ein Gestell, das beide Kopfenden und alle drei Plätze je Längsseite frei lässt: vier Eckbeine oder eine Doppelsäule. T-Füße, Wangen und Mittelbeine kosten jeweils zwei Plätze.

Kanten und Kufen: 2 Millimeter Radius, kein Überstand

Der DGUV Grundsatz 315-410 regelt neben Höhe und Standsicherheit zwei Dinge, die am Konferenztisch täglich berührt werden: die Kante der Platte und das, was am Boden unter ihr liegt.

Für die Kante gilt Abschnitt 2.2. Alle Ecken und Kanten, mit denen Nutzende in Berührung kommen, müssen mit einem Radius von mindestens 2 Millimetern gerundet sein; ist die Arbeitsfläche mit einem Anleimer oder Kantenband versehen, muss es mindestens 2,0 Millimeter dick sein. Am Konferenztisch ist die Kante die Stelle, auf der die Unterarme liegen.

Angabe zur Kante Angebote
2 mm ABS-Kante 6: KONTI, Weber Büro Easy, Weber Büro Optima Ø 100 und Ø 120, Weber Büro Savio, Eigentlich
3 mm Umleimer 1: Lüllmann
Kante ohne Stärke 2: kaiserkraft (PVC-Umleimer), bümö-Oval (Duokante)

Sieben Angebote belegen eine Kante in der Dicke, die der Grundsatz verlangt; für die übrigen enthalten die für diesen Cluster erfassten Angebotsdaten keine Kantenangabe. Den Radius nennt keines. Geprüft wird er nach dem Grundsatz mit einer Radiusschablone.

Für den Boden gilt Abschnitt 2.6: „Um Stolper- und Sturzgefahren zu vermeiden dürfen Unterkonstruktionen nicht über die Außenkontur hinausragen." Kufen, Tellerfüße und Gestellarme bleiben also innerhalb der Plattenkante. Das hat eine Folge, die man leicht übersieht: Alles, was das Gestell am Boden braucht, liegt unter der Platte und damit im Fußraum. Die Kufe eines T-Fußes liegt dort, wo die Person am Kopfende die Füße hätte; der Teller eines Säulenfußes dort, wo am Rundtisch alle die Füße hinstellen. Je größer der Fuß, desto standsicherer der Tisch und desto weniger Fußraum.

Eine Ausnahme kennt der Grundsatz für Möbel auf Rollen. Bei Büro-Arbeitstischen dürfen Rollen samt Unterkonstruktion höchstens 50 Millimeter über die Außenkontur ragen, und mindestens zwei Rollen müssen Feststeller haben. Was das für fahrbare Klapptische bedeutet, behandelt der Vergleich der klappbaren Konferenztische im Abschnitt zu Rollen und Feststellern.

Zarge, Querstrebe, Ablage: was über den Knien liegt

Unter der Platte liegt bei vielen Tischen mehr als nur das Gestell. Drei Bauteile nehmen Kniehöhe oder Beinraum, und sie sind auf Produktbildern oft schwer zu erkennen.

Die Zarge ist ein umlaufender Rahmen unter der Platte, der die Beine verbindet und die Platte versteift. An der Kante nimmt sie Kniehöhe weg. Der kaiserkraft-Klapptisch nennt eine „durchgehende Zarge", ohne ihre Höhe. Eine Bewertung vom Februar 2023 beschreibt den Tisch als standfest „ohne den geringsten Wackler" — die Zarge ist dafür ein plausibler Grund, und sie ist zugleich das Bauteil, das man beim Hinsetzen an den Oberschenkeln spürt.

Die Querstrebe verbindet die Beine weiter unten, meist in Kniehöhe oder darunter. COSTWAY und GYMAX nennen bei ihren Tischen mit 180 × 90 Zentimetern je „zwei Querstreben", LIFEZEAL beim 240er „drei zusätzliche Stütztraversen". Wo genau sie liegen, nennen die Angebote nicht. Eine Strebe in Längsrichtung unter der Tischmitte stört kaum; eine Strebe zwischen den Beinen einer Längsseite liegt dort, wo die Schienbeine sind.

Die Ablage ist ein Fach oder Netz unter der Platte. GYMAX nennt beim Tisch mit 180 × 96 Zentimetern ein „Ablageregal", Tribesigns beim runden 100er ein 35 Zentimeter großes Fach, beim runden 80er „ein festes Regal". Jede Ablage nimmt Beinraum, und die DGUV Information 215-410 verlangt ausdrücklich, dass der Beinraum nicht durch Unterbauten eingeschränkt wird.

Für den Käufer ergibt sich eine einfache Prüfung am Produktbild. Alles, was unter der Platte zwischen den Beinen liegt und nicht in der Tischmitte sitzt, kostet Beinraum. Wer die Wahl hat, nimmt einen Tisch, unter dem außer dem Gestell nichts hängt, und legt die Kabel in eine Wanne in der Tischmitte.

Wie weit Einbausteckdosen und Kabelwannen in den Beinraum ragen, rechnet der Ratgeber zu Strom und Steckdosen am Konferenztisch nach.

Zarge und Streben haben neben der Steifigkeit eine zweite Aufgabe, die der DGUV Grundsatz 315-410 in Abschnitt 2.4 beschreibt. Bei Tischen mit überstehenden Platten muss es möglich sein, den unbelasteten Tisch anzuheben und innerhalb eines Raumes zu versetzen, ohne dass sich Verbindungen lösen. Wer einen Konferenztisch zu zweit an der Platte anhebt, belastet genau diese Verbindungen; sind die Beine nur an der Platte verschraubt, hängt der Tisch an den Schrauben. Für wandelbare Büromöbel verlangt derselbe Abschnitt, dass Verbindungen auch nach mindestens fünfmaligem Umbau funktionieren. Ob ein zerlegbarer Konferenztisch als wandelbar gilt, sagt der Grundsatz nicht; als Maßstab für Tische, die öfter auf- und abgebaut werden, taugt die Zahl.

Höhenverstellbare Konferenztische

Unter den 31 geprüften Angeboten ist kein einziger höhenverstellbarer Konferenztisch; die Höhen sind fest, bei zwei Tischen in einem kleinen Bereich einstellbar. Höhenverstellbare Konferenztische führt der Fachhandel. WeberBÜRO bietet etwa den DRIVE als Bootsform mit 1.800 bis 2.400 Millimetern Länge an, mit zwei Motoren, einer Höhe von 630 bis 1.270 Millimetern und einem T-Fuß-Gestell.

Für solche Tische nennt die DGUV Information 215-410 Mindestbereiche: 650 bis 850 Millimeter für das Sitzen, 950 bis 1.250 Millimeter für das Stehen, 650 bis 1.250 Millimeter für beides. Der DRIVE deckt mit 630 bis 1.270 Millimetern alle drei Bereiche ab. Der DGUV Grundsatz 315-410 prüft höhenverstellbare Tische in zwei Höhen auf Schwingung: bei 720 Millimetern, wo die Auslenkung nach einem genormten Stoß höchstens 5,0 Millimeter betragen darf, und bei 1.120 Millimetern, wo 8,0 Millimeter zulässig sind.

Ein höhenverstellbarer Konferenztisch ist sinnvoll, wenn im Stehen besprochen werden soll — kurze Abstimmungen, Workshops am Tisch, Präsentationen am Bildschirm. Für Besprechungen im Sitzen bringt die Verstellung wenig, weil sich der Tisch nicht für jede Person einzeln einstellen lässt. Die Anpassung leistet dann wie beim festen Tisch der Stuhl.

Zwei Folgen der Verstellbarkeit betreffen die Rechnung dieses Ratgebers. Höhenverstellbare Konferenztische stehen fast immer auf T-Füßen oder Säulengestellen, weil die Motoren in senkrechten Säulen sitzen. Der DRIVE hat einen T-Fuß; seine Kopfplätze sind damit belegt wie bei den Klapptischen. Und die Kabel müssen den Hub mitmachen: Eine Steckdose in der Platte braucht eine Zuleitung, die beim Hochfahren nicht abreißt.

Wer im Stehen bespricht, muss außerdem an die Füße denken. Die DGUV verlangt an Steharbeitsplätzen einen Fußraum von 790 Millimetern Breite, 150 Millimetern Tiefe und 120 Millimetern Höhe, und eine Kniefreiheit von 80 Millimetern Tiefe bis 700 Millimeter Höhe. Ein Tisch, dessen Kufe oder Fuß im Stehen vor den Zehen liegt, erfüllt das nicht.

Wie schnell ein solcher Tisch die Höhe wechselt, lässt sich aus den Herstellerangaben rechnen. WeberBÜRO nennt für den DRIVE 50 Millimeter je Sekunde. Von 740 Millimetern zum Sitzen auf 1.050 zum Stehen sind es 310 Millimeter, gut sechs Sekunden; der ganze Hub von 630 auf 1.270 Millimeter dauert knapp 13. Als Tragkraft nennt der Hersteller 150 Kilogramm, dazu einen Antikollisionssensor. Die Tragkraft ist eine andere Zahl als die 75 Kilogramm des Grundsatzes: Jene beschreibt, was die Motoren heben, diese eine Last an der ungünstigsten Stelle der Kante, unter der der Tisch nicht kippen darf.

Die Suchvorschläge zu „konferenztisch höhe" führen auch zu klappbaren höhenverstellbaren Tischen. Unter den neun Klapptischen der Vergleiche ist keiner; drei lassen sich am Fuß nachstellen, bümö um 5 Millimeter, Eigentlich um etwa 15, sogesfurniture um 1 bis 2 Zentimeter.

Stehbesprechung: 1.050 Millimeter und Fußraum

Die kürzeste Form der Besprechung findet im Stehen statt, und für sie gelten andere Maße. Die DGUV Information 215-441 nimmt Plätze an Stehtischen ausdrücklich aus ihren Anforderungen an Besprechungsplätze aus. Für sie gelten weder die 800 Millimeter je Person noch die Beinraumtiefe.

Die Höhe eines Stehtisches ergibt sich aus der DGUV Information 215-410: Für Arbeitstische mit fester Höhe, an denen gestanden wird, nennt sie 1.050 Millimeter mit 20 Millimetern Toleranz. Viele Bistro- und Stehtische liegen darüber oder darunter; für eine Besprechung im Stehen, bei der jemand Notizen macht, ist die Arbeitshöhe von 1.030 bis 1.070 Millimetern der Maßstab.

Am Stehtisch zählt der Fußraum mehr als der Beinraum. Wer nah an den Tisch treten will, braucht unten Platz für die Zehen: nach der DGUV 150 Millimeter Tiefe auf 120 Millimeter Höhe. Ein Stehtisch mit breitem Tellerfuß, der bis an die Kante reicht, lässt diesen Platz nicht. Ein Stehtisch auf einer Säule mit kleinem Fuß lässt ihn, steht aber schlechter.

Für Stehtische mit fester Höhe lässt der DGUV Grundsatz 315-410 bei der Schwingungsprüfung 8,0 Millimeter Auslenkung zu, 3 Millimeter mehr als bei Sitztischen. Geprüft wird in der Höhe, die die Konstruktion vorgibt; ein Stehtisch muss also in rund 1.050 Millimetern Höhe so steif sein, dass die Platte nach dem genormten Stoß höchstens 8 Millimeter ausschlägt. Wie Säulentische bei Stößen in Stehhöhe kippen, rechnet der Vergleich der runden Besprechungstische vor.

Für eine Besprechung, die länger dauert als ein kurzer Austausch, ist der Stehtisch nicht gedacht. Sobald Laptops aufgeklappt werden und die Runde länger bleibt, wird aus dem Stehplatz ein Besprechungsplatz, und dann gelten die Maße des Sitztisches.

Bodenausgleich: 10 Millimeter nach DGUV

Ein Tisch, der wackelt, steht selten schief, sondern auf einem unebenen Boden. Der DGUV Grundsatz 315-410 verlangt deshalb in Abschnitt 2.10: „Büromöbel müssen eine Vorrichtung zum Ausgleich von Bodenunebenheiten haben, die einen Ausgleich von 10 mm ermöglicht. Ausgenommen sind Büromöbel auf Rollen."

Für einen Konferenztisch ist der Ausgleich doppelt wichtig, weil er im Block mit anderen Tischen eine Fläche bilden muss und weil eine lange Platte auf vier Beinen auf jedem Boden kippelt, der nicht vollkommen eben ist.

Angabe zum Bodenausgleich Angebote
mindestens 10 mm genannt 4: bümö-Oval und Hammerbacher (Höhe 72–74 cm einstellbar), Eigentlich (ca. 15 mm), sogesfurniture (1–2 cm)
weniger als 10 mm genannt 1: bümö Klapptisch (5 mm Feinjustierung)
verstellbar ohne Millimeterangabe 7, etwa VEVOR, LIFEZEAL, COSTWAY, Tribesigns
auf Rollen, ausgenommen 3: bümö fahrbar, Weber Büro Savio, ein generisches Angebot
keine Angabe 16

Nur vier der 31 Angebote belegen den Ausgleich, den der Grundsatz verlangt. Die übrigen schweigen oder sprechen von „verstellbaren Fußpolstern", ohne zu sagen, wie weit sie sich verstellen lassen. Der Fachhandel nennt die Zahl häufiger: WeberBÜRO beim DRIVE „Höhenausgleich (+10 mm)", Richard Lampert beim Eiermann-Gestell 20 bis 40 Millimeter.

Derselbe Abschnitt des Grundsatzes regelt den Druck auf den Boden: Die tragenden Elemente müssen so gestaltet sein, dass „kein höherer Flächendruck auf den Fußboden als 4 N/mm²" entsteht. Für Konferenztische ist das selten ein Problem, weil die Last sich auf vier Füße oder eine Fußplatte verteilt. Bei Tischen mit sehr kleinen Gleitern auf weichem Boden kann es eins werden.

Was 10 Millimeter leisten, zeigt eine einfache Rechnung. Auf 2,40 Metern Tischlänge gleicht ein Fuß, der 10 Millimeter herausgedreht wird, ein Gefälle von gut 4 Millimetern je Meter aus. Für die Höhe heißt es: Ein Tisch mit 740 Millimetern Nennhöhe steht mit voll ausgedrehtem Ausgleich bei 750 und bleibt in der Toleranz; einer mit 755 Millimetern landet bei 765 und liegt darüber. Bei der Schwingungsprüfung des Grundsatzes werden die Ausgleichselemente um 10 Millimeter geöffnet — der Tisch muss auch in dieser Stellung steif genug sein.

Die 4 N/mm² lassen sich ebenso nachrechnen. Lasten 100 Kilogramm auf einem Fuß, sind das 981 Newton; bei 4 N/mm² braucht der Fuß dafür mindestens 245 Quadratmillimeter Auflage, einen Kreis von knapp 18 Millimetern Durchmesser. Kritisch wird die Grenze erst bei sehr kleinen Auflageflächen, etwa wenn ein Gleiter fehlt und ein Rohrende direkt auf dem Boden steht.

Schwingung: wenn der Tisch nachwippt

Ein Konferenztisch kann fest stehen und trotzdem nachschwingen, wenn jemand schreibt oder sich auf die Kante stützt. Für Büro-Arbeitstische hat der DGUV Grundsatz 315-410 dafür einen Prüffall festgelegt. Der Tisch wird in der Plattenmitte mit 25 Kilogramm belastet, ein Pendel mit 5 Kilogramm schlägt mit einer Energie von 10 Newtonmetern an die Mitte einer Schmalseite, und die Auslenkung der Platte wird gemessen. Bei Tischen mit fester Sitzhöhe darf sie höchstens 5,0 Millimeter betragen, bei Stehtischen 8,0.

Kein Angebot nennt einen solchen Wert. Die Bewertungen geben Hinweise: Bei einem GYMAX-Tisch mit 180 × 90 Zentimetern heißt es im September 2026, der Tisch sei stabil, habe aber „a little wobble". Beim kaiserkraft-Klapptisch mit durchgehender Zarge steht das Gegenteil. Beim runden KHG-Tisch nennt eine Bewertung vom Januar 2026 das Kreuz unter der Platte als Grund für Stabilität, eine vom September 2026 den Tisch „etwas wackelig".

Was einen Tisch steif macht, lässt sich aus der Bauweise ablesen. Eine Zarge oder Querstreben verbinden die Beine und verhindern, dass sie gegeneinander schwingen. Ein Mittelbein verkürzt die freie Spannweite der Platte. Eine dicke Platte biegt sich weniger durch. Ein Säulentisch schwingt um seine Säule, und je dünner die Säule und je größer die Platte, desto mehr.

Für den Käufer bleibt der Test nach dem Aufbau: einmal mit der flachen Hand an die Schmalseite stoßen und zusehen, wie lange die Platte nachschwingt. Hört es nach einem Augenblick auf, ist der Tisch steif genug für eine Besprechung. Hält es an, lohnt der Blick auf Nivellierfüße und Schrauben, bevor man den Tisch reklamiert.

Der Prüffall lässt sich in Alltagsgrößen übersetzen. 10 Newtonmeter entsprechen der Energie eines 5-Kilogramm-Gewichts, das aus gut 20 Zentimetern Höhe fällt: 10 ÷ (5 × 9,81) = 0,204 Meter. Die Platte trägt dabei 25 Kilogramm in der Mitte, die Messung erfasst die Auslenkung auf ± 0,25 Millimeter genau, und bewertet werden Auslenkung und Dauer der Schwingung. Ein Tisch, der stärker ausschlägt, kann trotzdem bestehen, wenn die Schwingung schnell abklingt: Der Grundsatz erlaubt dann, die erste Auslenkung über einen Dämpfungsfaktor zu korrigieren. Steifigkeit und Dämpfung können einander also ersetzen.

Prüfung mit dem Zollstock in sieben Schritten

Am gelieferten Tisch lassen sich alle Maße dieses Ratgebers in wenigen Minuten prüfen. Gemessen wird mit dem Zollstock, auf ebenem Boden.

  1. Höhe der Platte: zwischen 720 und 760 Millimetern, gemessen an der Oberkante, an allen vier Ecken. Weicht eine Ecke ab, den Bodenausgleich nachstellen.
  2. Freie Höhe: von der Unterkante der Platte oder der Zarge bis zum Boden, an der Kante, wo die Knie hinkommen.
  3. Lage der Gestellteile: Abstand jedes Beins, jeder Stütze und jeder Strebe von der Tischkante. Unter 10 oder über 45 Zentimeter ist nach der DGUV Information 215-410 unkritisch.
  4. Freie Breite an jedem Platz: zwischen zwei Gestellteilen mindestens 60 Zentimeter. Kopfenden mit einer Stütze in der Mitte fallen hier heraus.
  5. Beinraumtiefe: von der Kante bis zum nächsten Hindernis unter dem Tisch, mindestens 60 Zentimeter, besser 80. Bei Säulentischen bis zur Säule.
  6. Schwingung: einmal an die Schmalseite stoßen und beobachten.
  7. Kante: Das Kantenband an der Stirnseite der Platte sollte mindestens 2 Millimeter dick sein, wie es der DGUV Grundsatz 315-410 für Arbeitsflächen verlangt.

Wer diese sieben Prüfungen vor dem Kauf machen will, braucht ein Datenblatt mit Gestellmaßen. Die Angebote der drei Vergleiche liefern es nicht; der Fachhandel oft auf Nachfrage. Eine Produktskizze mit Maßen ist dann mehr wert als jede Personenangabe im Titel.

Wie diese Maße mit der Raumgröße zusammenspielen, rechnet der Ratgeber zu den Maßen eines Konferenztisches und seines Raums vor. Ein Tisch, dessen Gestell die Kopfplätze belegt, braucht an den Kopfenden keine Benutzerfläche von 800 Millimetern; dort genügt, was als Verkehrsweg ohnehin frei bleiben muss.

Häufige Fragen

Wie hoch ist ein Konferenztisch normalerweise?

Feste Konferenztische sind meist 72 bis 76 cm hoch. Die DGUV Information 215-410 nennt für Arbeitstische mit fester Höhe, an denen gesessen wird, 740 mm mit 20 mm Toleranz. Von 30 geprüften Angeboten mit Höhenangabe liegen 27 in diesem Bereich; drei sind höher, einer davon 81 cm.

Wie viel Beinfreiheit braucht man am Konferenztisch?

Nach der DGUV Information 215-441 an jedem Besprechungsplatz mindestens 600 mm freie Breite unter der Platte und eine Tiefe von 800 mm, die 600 mm nicht unterschreiten darf. An einem zweireihigen Tisch mit 1,20 m Tiefe hat jede Person 60 cm, an einem mit 1,60 m Tiefe 80 cm.

Wo dürfen die Tischbeine eines Konferenztisches stehen?

Die DGUV Information 215-410 verlangt, dass Stützelemente sichtbar sind oder weniger als 100 mm oder mehr als 450 mm von der Arbeitskante zurückgesetzt stehen. Dazwischen liegen sie dort, wo Knie und Schienbeine anstoßen. Ein Bein in der Mitte der Längsseite kostet außerdem einen Platz, wenn die 600 mm Beinraumbreite nicht mehr frei bleiben.

Lohnt sich ein höhenverstellbarer Konferenztisch?

Wenn im Stehen besprochen werden soll oder sehr unterschiedlich große Personen daran arbeiten, ja. Er braucht für Sitzen und Stehen einen Bereich von 650 bis 1.250 mm. Für reine Sitzbesprechungen reicht ein fester Tisch mit 740 mm Höhe und Nivellierfüßen; die Anpassung an die Person übernimmt der Stuhl.

Wie viel Höhenausgleich braucht ein Tisch?

Der DGUV Grundsatz 315-410 verlangt für Büromöbel eine Vorrichtung zum Ausgleich von Bodenunebenheiten von 10 mm; ausgenommen sind Möbel auf Rollen. Von 31 geprüften Angeboten nennen vier einen Ausgleich von mindestens 10 mm, eines 5 mm; die übrigen nennen keinen Millimeterwert.

Welche Sitzhöhe passt zu einem 74 cm hohen Konferenztisch?

Für Büroarbeitsstühle nennt die DGUV Information 215-410 einen Verstellbereich der Sitzhöhe von 400 bis 510 mm als Mindestanforderung. An einem 740 mm hohen Tisch liegen zwischen Sitzfläche und Tischoberkante damit 230 bis 340 mm. Die richtige Stellung ergibt sich aus der Unterschenkellänge mit Schuhen; wie viel Platz über den Oberschenkeln bleibt, hängt zusätzlich von Plattenstärke und Zarge ab.

Was ist ein Eiermann-Gestell?

Ein Tischgestell, das der Architekt Egon Eiermann 1953 entworfen hat: zwei Seitenteile aus Stahlrohr, verbunden und stabilisiert durch eine schräg angesetzte Strebe. Eine überarbeitete Fassung mit senkrechter Strebe entstand 1965. Der heutige Hersteller gibt die Höhe des Gestells mit 72 cm an, mit Nivellierfüßen 74 bis 76 cm.

Wer diesen Beitrag verantwortet

Lena Moritz, Fachredaktion Möbel und Einrichtung

Lena Moritz

Fachredaktion Möbel und Einrichtung

Schreibt über Büromöbel, Ablagesysteme und Polstermöbel.

Redaktion mit Schwerpunkt Wohn- und Einrichtungsprodukte, Möbel und Stauraum

Wie wir einordnen

Wir ordnen kriterienweise ein und vergeben keine Gesamtnote. Diese fünf Kriterien liegen jedem Vergleich zugrunde:

Eignung für den Zweck
Ob das Modell die Anforderung erfüllt, um die es im Beitrag geht — Sitzhöhenspannweite, Traglastfenster, Kabinenvolumen, Kabinenmaß. Der Wert, an dem eine Kaufentscheidung tatsächlich scheitert.
Belegte Spezifikationen
Wie viele der kaufentscheidenden Werte der Hersteller überhaupt beziffert — und ob sie sich mit unabhängigen Quellen decken. Ein Anbieter, der schweigt, wird nicht bessergestellt als einer, der offenlegt.
Verarbeitung und Haltbarkeit
Was Material, Konstruktion, Ersatzteilversorgung und dokumentierte Ausfallmuster über die zu erwartende Lebensdauer sagen. Bei Gepäck und Büromöbeln der Punkt, an dem sich Preisklassen wirklich trennen.
Aufwand für Aufbau und Betrieb
Was ein Produkt vor der ersten Nutzung verlangt und was danach regelmäßig anfällt — Montage, Anschluss, Elektrofachkraft, Reinigung, Folgekosten je Verbrauchsmaterial.
Transparenz des Anbieters
Ob der Hersteller die Zahlen, an denen die Kaufentscheidung hängt, selbst veröffentlicht — und ob seine Angaben mit den Händlerdatenblättern übereinstimmen. Wer schweigt oder sich widerspricht, verliert hier.

Vollständige Methodik, einschließlich dem, was wir nicht tun

Aktualisierung und Quellen
Veröffentlicht
18.10.2026
Geändert
18.10.2026
Geprüft
18.10.2026
Quellen
17

Änderungsverlauf

  • 18.10.2026 — Erstveröffentlichung.
  • 18.10.2026 — Verweis auf den Ratgeber zur Steckdose am Konferenztisch verlinkt.

Belege

  1. [1]DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Abschnitt 7.3.1 Arbeitstisch und ArbeitsflächeInstitution oder Normbgbau-medien.deTabelle 10: Arbeitsflächenhöhe vollständig höhenverstellbar sitzend 650–850 mm, stehend 950–1250 mm, sitzend und stehend 650–1250 mm; fest sitzend 740 ± 20 mm, stehend 1050 ± 20 mm. Beinraum „nicht durch Unterbauten oder Stützelemente einschließlich ihrer Fußausleger eingeschränkt"; Beinraumbreite mindestens 850 mm, empfohlen 1200 mm. „Stützelemente … müssen entweder weniger als 100 mm oder mehr als 450 mm von der Arbeitskante zurückgesetzt sein." Steharbeitsplätze: Fußraum 790 mm breit, 150 mm tief, 120 mm hoch; Kniefreiheit 80 mm Tiefe bis 700 mm Höhe. Abgerufen am 18.10.2026.
  2. [2]DGUV Information 215-441: Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros, Ausgabe März 2023Institution oder Normpublikationen.dguv.deSeite 8: Besprechungsplätze — Bein- und Fußraum 800 mm tief, mindestens 600 mm; freie Beinraumbreite mindestens 600 mm; Arbeitsplätze 850 mm, empfohlen 1200 mm. Gilt nicht für Plätze an Stehtischen und zur kurzzeitigen Nutzung. Abgerufen am 18.10.2026.
  3. [3]DGUV Grundsatz 315-410: Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente, Ausgabe Juli 2026Institution oder Normpublikationen.dguv.deAbschnitt 2.1: Normenliste DIN EN 527-1 (2011-08), DIN EN 527-2 (2019-07), DIN EN 1730 (2013-01). 2.5: Schwingung, fester Sitztisch höchstens 5,0 mm, Stehtisch 8,0 mm; verstellbar geprüft bei 720 und 1120 mm. 2.6: Unterkonstruktionen dürfen nicht über die Außenkontur ragen. 2.6.1: 75 kg an der Kante. 2.10: Ausgleich von Bodenunebenheiten von 10 mm, ausgenommen Möbel auf Rollen; Flächendruck höchstens 4 N/mm². Abgerufen am 18.10.2026.
  4. [4]smow: Eiermann 1 Konferenztisch, Richard LampertHändler- oder Marktdatensmow.com„Designed in 1953 by Egon Eiermann"; Gestell aus zwei Stahlrohr-Seitenteilen, „stabilised by an angled crossbar"; Fassung mit senkrechter Strebe 1965; Höhe 72 cm, mit Nivellierfüßen 74–76 cm; „No height adjustment possible (except when using optional levelling feet)", Ausgleich 20 bis 40 mm; Hersteller Richard Lampert, Stuttgart. Abgerufen am 18.10.2026.
  5. [5]WeberBÜRO: DRIVE 2-Motoren-Konferenztisch Bootsform, ProduktseiteHerstellerangabeweberbuero.deMaße 1800–2400 x 1000–1200 x 630–1270 mm „(6 - 10 Personen)"; zwei Motoren, 150 kg Tragkraft, 50 mm/s; T-Fuß-Gestell, Metallrohr 75 x 75 mm; Platte 25 mm; „Kunststofffüße mit Höhenausgleich (+10 mm)"; Anti-Kollisionssensor. Abgerufen am 18.10.2026.
  6. [6]klappmoebel.de: Klappbare Konferenztische – Größen, Gestelle und PlanungHändler- oder Marktdatenklappmoebel.deFAQ „Welche Höhe hat ein Konferenztisch?": „Die übliche Arbeitshöhe liegt bei etwa 74 cm"; Faustregel „etwa 60 cm Tischlänge pro Person". Abgerufen am 18.10.2026.
  7. [7]DIN EN 15372:2024-03, Anforderungen an Tische für den Nicht-Wohnbereich (DIN Media)Institution oder Normdinmedia.deGilt für Tische im Nicht-Wohnbereich, nicht für Büroarbeitstische (DIN EN 527), Tische für Bildungseinrichtungen und Outdoor-Tische; ersetzt DIN EN 15372:2017-02. Abgerufen am 18.10.2026.
  8. [8]DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Abschnitt 7.3.2 BüroarbeitsstuhlInstitution oder Normbgbau-medien.deTabelle 11: Sitzhöhe verstellbar 400–510 mm (Mindestanforderung), Empfehlung unter 400 bis 530 mm; „Die Unterschenkellänge einschließlich Fuß und Schuhwerk bestimmen dabei die Sitzhöhe"; größte Ausladung des Untergestells höchstens 365 mm, bei Lenkrollen 415 mm, von der Drehachse. Abgerufen am 18.10.2026.
  9. [9]Weber Büro Optima Ø 100 cm, AngebotsseiteHändler- oder Marktdatenamazon.deVariante Ø 100 cm, Höhe 725 mm; E1-Flachpressplatte, Melaminharz, 2 mm ABS-Kante; Tellerfuß verchromt. Abgerufen am 18.10.2026.
  10. [10]Weber Büro Optima Ø 120 cm, AngebotsseiteHändler- oder Marktdatenamazon.deHöhe 740 mm; 2 mm ABS-Kante; Detailtabelle „Sitzplätze 4". Abgerufen am 18.10.2026.
  11. [11]Weber Büro Savio Klapptisch 160 x 80 cm, AngebotsseiteHändler- oder Marktdatenamazon.deHöhe 735 mm im Angebotstext, Detailtabelle 74 cm; E1-Flachpressplatte, 2 mm ABS-Kante; Detailtabelle „Sitzplätze 6". Abgerufen am 18.10.2026.
  12. [12]Lüllmann Klapptisch 160 x 80 cm, AngebotsseiteHändler- oder Marktdatenamazon.deHöhe 75 cm; 25 mm Holzfaserplatte, Melaminharz, 3 mm Umleimer; Stahl-Rundrohr 40 mm, Doppel-T-Fuß, Kufe gerade; Detailtabelle „Sitzplätze 4". Abgerufen am 18.10.2026.
  13. [13]bümö Klapptisch 160 x 80 cm stapelbar, AngebotsseiteHändler- oder Marktdatenamazon.deHöhe 74,5 cm; Platte 38 mm; Feinjustierung 5 mm; „Unerweiterte Sitzplatzkapazität 4". Abgerufen am 18.10.2026.
  14. [14]kaiserkraft Klapptisch 1800 x 800 mm, AngebotsseiteHändler- oder Marktdatenamazon.deHöhe 720 mm; Platte 24 mm, Ahorn-Dekor, PVC-Umleimer; „Durchgehende Zarge"; Bewertung vom 14. Februar 2023: „ohne den geringsten Wackler". Abgerufen am 18.10.2026.
  15. [15]VEVOR Konferenztisch 240 x 120 cm Bootsform, AngebotsseiteHändler- oder Marktdatenamazon.deMaße 240 x 120 x 75 cm; Stichpunkt „15 mm dicker Spanplatte … trägt bis zu 54 kg"; verstellbare Fußpolster ohne Millimeterangabe. Abgerufen am 18.10.2026.
  16. [16]COSTWAY Konferenztisch 180 x 100 cm, AngebotsseiteHändler- oder Marktdatenamazon.deDetailtabelle „180T x 76,5B x 100H cm" (Maße vertauscht); Titel „6-8 Personen". Abgerufen am 18.10.2026.
  17. [17]GYMAX Konferenztisch 180 x 90 cm, AngebotsseiteHändler- oder Marktdatenamazon.deMaße 180 x 90 x 75,5 cm; Metallrahmen mit zwei Querstreben; Bewertung vom 18. September 2026: „strong & sturdy but it has a little wobble". Abgerufen am 18.10.2026.

Weiter im Cluster