Ratgeber·Monitorarme
Monitorhöhe und Sehabstand: was belegt ist, und woher die 70 cm kommen
Von Matthias KönigFachredaktion Bürotechnik
Zuletzt geprüft am 28. August 2026
10 Min Lesezeit · Daten und Änderungsverlauf
Ein vorgeschriebener Mindestabstand von 70 Zentimetern zwischen Tischkante und Bildschirm existiert nicht. Die Arbeitsstättenverordnung nennt überhaupt keine Zahl, sondern verlangt, dass die Darstellung „entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß" ist. Die Fachempfehlungen nennen Zahlen: mindestens 500 Millimeter, bewährt 500 bis 650, bei großen Anzeigeflächen bis 800 — und wenn die Aufgabe verlangt, den ganzen Bildschirm im Blick zu haben, 700 bis 1.000 Millimeter je nach Diagonale. Gemessen wird dabei vom Auge zum Bildschirm, nicht von der Tischkante.
Auf den vorderen Plätzen der Suchergebnisse steht seit Jahren derselbe Satz: Der Bildschirm müsse mindestens 70 Zentimeter von der Tischkante entfernt stehen, das sei vorgeschrieben. Er ist falsch — und interessanterweise nicht erfunden. Die Zahl gibt es, sie steht nur an einer anderen Stelle und meint etwas anderes, als überall behauptet wird.
Dieser Text trennt das eine vom anderen: was in der Verordnung steht, was die Fachregeln empfehlen, und was daraus für die Einstellung eines Monitorarms folgt.
Der Faktencheck: die 70 Zentimeter
Was behauptet wird. „Nach der Bildschirmarbeitsverordnung muss der Monitor mindestens 70 cm von der Tischkante entfernt aufgestellt werden." Der Satz kursiert in Ratgebern, Betriebsanweisungen und Möbelangeboten.
Was in der Verordnung steht. Die Bildschirmarbeitsverordnung gibt es seit 2016 nicht mehr; ihre Inhalte stehen im Anhang Nummer 6 der Arbeitsstättenverordnung. Dort findet sich zum Sehabstand genau ein Satz, und er enthält keine Zahl:
„Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein."
Der Sehabstand ist damit eine Größe, an der sich die Darstellung messen lassen muss — nicht eine Größe, die vorgeschrieben wäre. Im gesamten Anhang steht keine Zentimeterangabe dazu.
Was die Aufsicht dazu sagt. Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen beantwortet die Frage in ihrem KomNet-Auskunftssystem direkt. Auf die Anfrage, ob ein Mindestabstand von 70 Zentimetern einzuhalten sei, heißt es dort:
„Gesetzlich vorgeschrieben ist der Sehabstand und somit der Abstand der Tischkante zum Bildschirm nicht."
Woher die Zahl trotzdem stammt. Die BGHM veröffentlicht in ihrer Praxishilfe zur Bildschirmarbeit Abstandsempfehlungen, gestaffelt nach Bildschirmdiagonale, und zwar für den Fall, dass die Sehaufgabe verlangt, den gesamten Bildschirm zu überwachen. Der erste Wert der Tabelle: 700 Millimeter bei einem 17-Zoll-LCD. Genau die 70 Zentimeter.
Aus einer diagonalabhängigen Empfehlung für einen bestimmten Aufgabentyp ist unterwegs ein gesetzlicher Mindestabstand geworden. Dabei sind zwei Dinge verlorengegangen, und beide ändern die Sache:
- Der Wert gilt je nach Bildschirmgröße, nicht pauschal. In derselben Tabelle stehen 800 Millimeter für einen 19-Zöller, 900 für 22 Zoll im Breitformat und 1.000 für 24 Zoll.
- Gemessen wird vom Auge zum Bildschirm, nicht von der Tischkante. Zwischen Tischkante und Auge liegen je nach Sitzhaltung noch einmal 10 bis 20 Zentimeter.
Ein 24-Zoll-Bildschirm, der 70 Zentimeter von der Tischkante entfernt steht, liegt also unter der Empfehlung, die man mit dem Satz eigentlich meint, und ein 17-Zöller in derselben Position darüber. Die Regel, die einfach klingen soll, führt in beide Richtungen in die Irre.
Wie weit weg der Bildschirm wirklich soll
Drei Angaben, die sich nicht widersprechen, sondern verschiedene Fälle beschreiben:
Die Untergrenze. Die DGUV schreibt: „Die Sehabstände müssen der jeweiligen Sehaufgabe entsprechen und sollen mindestens 500 mm betragen." Bei großen Anzeigeflächen oder mehreren Geräten können bis zu 800 Millimeter nötig werden.
Der bewährte Bereich. Für typische Büroaufgaben nennt dieselbe Schrift Sehabstände von 500 bis 650 Millimetern als bewährt.
Der Sonderfall Vollüberwachung. Verlangt die Aufgabe, den ganzen Bildschirm im Blick zu behalten — Überwachung, Bildbearbeitung, Tabellen über die volle Breite —, kommt die BGHM-Staffelung ins Spiel: 700 Millimeter bei 17 Zoll, 1.000 bei 24 Zoll im Breitformat.
Und darüber? Die Tabelle endet bei 24 Zoll. Wer heute an einem 27-, 34- oder 49-Zoll-Bildschirm sitzt, findet dort keinen Wert mehr. Die Logik lässt sich fortschreiben — mehr Fläche, mehr Abstand —, aber sie stößt an eine praktische Grenze: Ein 34-Zoll-Ultrawide bei anderthalb Metern Abstand passt an keinen Schreibtisch. In der Praxis löst man das anders, nämlich indem man den ganzen Bildschirm gar nicht dauerhaft überwacht, sondern die Fenster dorthin legt, wo sie ohne Kopfdrehung lesbar sind. Genau das ist der Fall, für den die BGHM-Staffelung ausdrücklich nicht gilt.
Die Rechnung mit dem eigenen Tisch. Bei 80 Zentimetern Tischtiefe sitzt man in der Regel ohnehin richtig: Der Bildschirm steht an der Hinterkante, das Auge ist 60 bis 70 Zentimeter entfernt. Bei einer 60er Tiefe fehlt genau dieser Spielraum. Dort muss der Bildschirm hinter die Tischkante, und das geht nur mit einer Halterung, die weit genug nach hinten reicht. Die Auszugsweiten der Modelle stehen in den Tabellen der Vergleiche.
Die Höhe: oberste Zeile unterhalb der Augenhöhe
Hier sind beide Fachschriften eindeutig, und die Formulierung der DGUV ist ein Ausschluss statt einer Empfehlung:
„Die oberste Zeile auf dem Bildschirm soll keinesfalls oberhalb der horizontalen Sehachse liegen."
Die BGHM sagt dasselbe positiv: den Bildschirm so aufstellen, dass „bei gerader bis leicht vorgeneigter Kopfhaltung die oberste Zeile unterhalb der Augenhöhe liegt".
Das ist der Punkt, an dem die meisten Arbeitsplätze danebenliegen, und zwar nach oben. Zwei Gewohnheiten sind schuld:
Der Monitorständer. Erhöhungen, Bücherstapel und Ablagen unter dem Fuß setzen den Bildschirm regelmäßig zu hoch. Sie stammen aus der Zeit der Röhrenmonitore, deren Bildmitte tiefer lag als die Oberkante des Gehäuses.
Der Laptop im Dauerbetrieb. Ein Notebook auf der Tischplatte liegt so weit unten, dass der Kopf dauerhaft geneigt ist. Die Erhöhung ist dort richtig. Nur wird der externe Monitor daneben dann oft auf dieselbe Höhe gebracht, obwohl er tiefer stehen dürfte.
Ein Monitorarm löst das, weil er die Höhe stufenlos einstellt statt in Buchdicken. Die Zahl, auf die es dabei ankommt, ist der Verstellweg, nicht die Maximalhöhe — zwei Angaben, die in Produktbeschreibungen regelmäßig verwechselt werden.
Die Neigung, die kaum jemand einstellt
Die DGUV geht von einer Blicklinie aus, die um circa 35 Grad aus der Waagerechten abgesenkt ist. Damit man dann nicht schräg auf die Fläche schaut, soll der Bildschirm entsprechend nach hinten geneigt werden — maximal 35 Grad —, sodass die Blickrichtung senkrecht auf der Bildschirmfläche steht.
Fünfunddreißig Grad sind mehr, als die meisten erwarten, und deutlich mehr als das, was an den meisten Arbeitsplätzen eingestellt ist. Der Grund für die Zurückhaltung ist meist die Mechanik: Ein Standfuß gibt oft nur wenige Grad her. Ein Arm mit ordentlichem Neigungsbereich kann die Stellung überhaupt erst herstellen — die Bereiche der geprüften Modelle reichen von ±45 Grad bis +85/−30 Grad.
Zwei Nebenwirkungen, die dafür sprechen: Ein nach hinten geneigter Bildschirm spiegelt seltener eine Deckenleuchte, und die Blickachse trifft die Fläche mittig, was den Kontrast über die ganze Höhe gleichmäßiger macht.
Zwei Monitore anordnen
Die DGUV hat dazu einen kurzen, praktischen Rat: Bildschirme sollten „möglichst schmale Bildschirmrahmen haben und dicht beieinander stehen, um eine kompakte Gesamtanzeige zu erhalten".
Daraus folgt die Anordnung:
Ein Hauptbildschirm. Wer überwiegend an einem arbeitet und den zweiten für Referenz, Chat oder Monitoring nutzt, stellt den Hauptbildschirm mittig vor sich und den zweiten seitlich daneben, leicht eingedreht.
Zwei gleichwertige Bildschirme. Wer beide gleichermaßen nutzt, stellt sie symmetrisch zur Körpermitte. Die Naht zwischen ihnen liegt dann vor der Nase. Das ist ergonomisch die sauberere Lösung und für Text die schlechtere, weil in der Blickmitte ein Rahmen steht.
Beide leicht eingedreht. Zwei Bildschirme nebeneinander in einer Ebene sind an den Außenkanten weiter entfernt als in der Mitte. Ein leichter Winkel — die Bildschirme bilden ein flaches V — gleicht das aus und ist der eigentliche Grund, warum ein Doppelarm mit unabhängig schwenkbaren Armen mehr bringt als zwei feste Standfüße.
Der Platzbedarf und die Frage, ob eine gemeinsame Basis oder zwei getrennte Arme sinnvoller sind, stehen im Vergleich zu den Doppelarmen.
Wo der Bildschirm zum Fenster stehen muss
Die einzige Aufstellungsvorgabe, die die Arbeitsstättenverordnung tatsächlich macht, betrifft nicht den Abstand, sondern das Licht:
„Die Bildschirmgeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass die Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind."
Das ist eine Muss-Vorschrift, im Gegensatz zu allen Zentimeterangaben in diesem Text. Praktisch folgt daraus eine Anordnung, die dem intuitiven Aufbau widerspricht:
Nicht mit dem Rücken zum Fenster. Dann spiegelt sich das Fenster im Bildschirm — die häufigste Blendquelle überhaupt, und bei glänzenden Oberflächen auch tagsüber bei bedecktem Himmel.
Nicht mit dem Blick zum Fenster. Dann steht der Bildschirm vor einem sehr hellen Hintergrund, und das Auge muss zwischen zwei Helligkeiten wechseln, die Größenordnungen auseinanderliegen.
Sondern seitlich zum Fenster, mit der Blickrichtung parallel zur Fensterfront. Dasselbe gilt für Deckenleuchten: Sie sollen seitlich der Blicklinie hängen, nicht dahinter oder davor.
Hier hilft ein Monitorarm mehr als jede andere Maßnahme, weil er den Bildschirm schwenken und neigen lässt, ohne den Tisch umzustellen. Ein Standfuß gibt dafür selten genug Bewegungsfreiheit her — und genau darauf zielt die Verordnungsanforderung, dass Bildschirme „frei und leicht dreh- und neigbar" sein müssen.
In fünf Minuten eingestellt
Die Reihenfolge zählt, weil jede Einstellung die nächste verschiebt.
1. Stuhl zuerst. Sitzhöhe so, dass Ober- und Unterschenkel etwa einen rechten Winkel bilden und die Füße flach stehen. Erst danach hat „Augenhöhe" überhaupt einen definierten Wert.
2. Höhe. Bildschirm so weit senken, dass die oberste Zeile unterhalb der Augenhöhe liegt — bei gerader bis leicht vorgeneigter Kopfhaltung. Wer unsicher ist, stellt zu tief statt zu hoch; nach unten schauen ist die entspanntere Richtung.
3. Abstand. Mit ausgestrecktem Arm prüfen: Die Fingerspitzen sollten den Bildschirm gerade eben erreichen. Das entspricht bei den meisten Menschen ungefähr 60 bis 70 Zentimetern und liegt damit im bewährten Bereich. Bei einem großen Panel eher weiter weg.
4. Neigung. Den Bildschirm nach hinten neigen, bis die Blickrichtung senkrecht auf der Fläche steht. Das fühlt sich zunächst nach zu viel an.
5. Licht. Aus der Sitzposition prüfen, ob sich Fenster oder Leuchte im Bildschirm spiegeln. Wenn ja: Bildschirm schwenken, nicht die Helligkeit hochdrehen.
Brillenträger und Gleitsichtgläser
Eine Gleitsichtbrille hat den Nahbereich unten im Glas. Das ist für Lesen auf dem Tisch richtig und für einen Bildschirm auf Augenhöhe falsch: Wer durch den unteren Glasbereich auf einen hoch stehenden Bildschirm schaut, legt den Kopf in den Nacken. Über Stunden ist das die Ursache von Nacken- und Schulterbeschwerden, die dann dem Bildschirm zugeschrieben werden und in Wirklichkeit an der Glasgeometrie liegen.
Zwei Dinge helfen:
Den Bildschirm tiefer stellen. Für Gleitsichtträger gilt die Regel „oberste Zeile unterhalb der Augenhöhe" nicht nur, sie gilt verschärft. Der Bildschirm darf deutlich tiefer stehen als für Nichtbrillenträger. Ein Arm mit großem Verstellweg nach unten ist hier nützlicher als einer mit hoher Maximalhöhe.
Die passende Sehhilfe. Für die Bildschirmarbeit gibt es Gläser mit einem auf den Sehabstand am Arbeitsplatz abgestimmten Bereich. Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind Beschäftigten „im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Untersuchungsergebnis ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind". Der Weg dorthin führt über die arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber anzubieten hat.
Das ist ein Hinweis auf die Rechtslage und keine augenärztliche Beratung — wer Beschwerden hat, klärt sie mit dem Betriebsarzt oder der Augenärztin.
Was der Arm dafür können muss
Die Arbeitsstättenverordnung stellt an das Gerät selbst eine Anforderung, die mit einem Monitorarm leichter zu erfüllen ist als ohne:
„Bildschirme müssen frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen."
Übersetzt in die Zahlen, die in einem Produktdatenblatt stehen:
Verstellweg statt Maximalhöhe. Für die Höhe zählt, wie weit der Arm nach oben und unten kann. Eine Angabe wie „bis 46 cm" ist eine Maximalhöhe und sagt über den nutzbaren Weg nichts. Von den fünfzehn Modellen in unseren Vergleichen nennen nur wenige einen echten Bereich.
Auszugsweite. Sie entscheidet darüber, ob der Bildschirm an einem flachen Tisch weit genug nach hinten kann. An einem 60er Tisch ist sie die kritische Zahl.
Neigungsbereich. Für die 35 Grad nach hinten braucht es einen Arm, der sie hergibt, und eine Neigungsbremse, die sie bei schweren Panels auch hält.
Traglastfenster. Alles davon nützt nichts, wenn der Arm den Bildschirm nicht auf Position hält. Welches Fenster zu welchem Gewicht passt, steht in den Vergleichen zu Einzelarmen bis 27 Zoll, Doppelarmen und Schwerlastarmen. Ob die Halterung an den Bildschirm passt, klärt der Ratgeber zur VESA-Norm, ob sie an den Tisch passt, der Ratgeber zur Befestigung.
Häufige Fragen
Muss der Monitor 70 cm von der Tischkante entfernt stehen?
Nein. Die Arbeitsschutzverwaltung NRW schreibt dazu in ihrer KomNet-Auskunft: „Gesetzlich vorgeschrieben ist der Sehabstand und somit der Abstand der Tischkante zum Bildschirm nicht." Die Arbeitsstättenverordnung enthält an keiner Stelle eine Zentimeterangabe zum Sehabstand.
Wie weit soll der Bildschirm dann weg sein?
Die DGUV nennt mindestens 500 Millimeter und hält für typische Büroaufgaben 500 bis 650 Millimeter für bewährt; bei großen Anzeigeflächen können bis 800 Millimeter nötig werden. Verlangt die Sehaufgabe, den ganzen Bildschirm zu überwachen, nennt die BGHM Abstände nach Diagonale: 700 Millimeter bei 17 Zoll bis 1.000 Millimeter bei 24 Zoll im Breitformat.
Wie hoch soll der Monitor stehen?
So, dass die oberste Zeile bei gerader bis leicht vorgeneigter Kopfhaltung unterhalb der Augenhöhe liegt. Die DGUV formuliert es als Ausschluss: „Die oberste Zeile auf dem Bildschirm soll keinesfalls oberhalb der horizontalen Sehachse liegen." Der häufigste Fehler ist ein zu hoch gestellter Bildschirm, nicht ein zu niedriger.
Wie stark soll der Bildschirm geneigt sein?
Die DGUV geht von einer Blicklinie aus, die etwa 35 Grad aus der Waagerechten abgesenkt ist; der Bildschirm soll entsprechend nach hinten geneigt werden — maximal 35 Grad —, damit man senkrecht auf die Fläche blickt. In der Praxis stehen die meisten Bildschirme deutlich steiler.
Wie ordne ich zwei Monitore an?
Die DGUV empfiehlt, Bildschirme mit möglichst schmalen Rahmen zu wählen und sie dicht nebeneinanderzustellen, um eine kompakte Gesamtanzeige zu erhalten. Für die Aufteilung gilt: Wer überwiegend an einem Bildschirm arbeitet, stellt diesen mittig vor sich; wer beide gleichermaßen nutzt, stellt sie symmetrisch zur Körpermitte.
Zahlt der Arbeitgeber eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?
Unter einer Bedingung ja. Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind Beschäftigten „im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Untersuchungsergebnis ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind". Voraussetzung ist also die arbeitsmedizinische Vorsorge; die Kosten dafür und für die Sehhilfe trägt der Arbeitgeber.
Wie lange dauert es, bis man sich an eine neue Monitorhöhe gewöhnt?
Das lässt sich nicht seriös in Tagen angeben, und wer eine Zahl nennt, erfindet sie. Was sich sagen lässt: Eine Umstellung wird häufig zunächst als ungewohnt empfunden, weil Nacken und Augen auf die alte Haltung eingestellt sind. Sinnvoll ist deshalb, in kleinen Schritten zu verstellen statt in einem Sprung, und die Höhe an einem Tag zu ändern, an dem nicht acht Stunden Bildschirmarbeit anstehen. Bleiben Beschwerden über Wochen, ist das eine Frage für den Betriebsarzt und nicht für den Monitorarm.
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Fachredaktion Bürotechnik
Schreibt über Monitorarme, Konferenzaudio und Dokumentenkameras.
Technik-Redakteur mit Schwerpunkt Consumer Electronics und Audio
Wie wir einordnen
Wir ordnen kriterienweise ein und vergeben keine Gesamtnote. Diese fünf Kriterien liegen jedem Vergleich zugrunde:
- Eignung für den Zweck
- Ob das Modell die Anforderung erfüllt, um die es im Beitrag geht — Sitzhöhenspannweite, Traglastfenster, Kabinenvolumen, Kabinenmaß. Der Wert, an dem eine Kaufentscheidung tatsächlich scheitert.
- Belegte Spezifikationen
- Wie viele der kaufentscheidenden Werte der Hersteller überhaupt beziffert — und ob sie sich mit unabhängigen Quellen decken. Ein Anbieter, der schweigt, wird nicht bessergestellt als einer, der offenlegt.
- Verarbeitung und Haltbarkeit
- Was Material, Konstruktion, Ersatzteilversorgung und dokumentierte Ausfallmuster über die zu erwartende Lebensdauer sagen. Bei Gepäck und Büromöbeln der Punkt, an dem sich Preisklassen wirklich trennen.
- Aufwand für Aufbau und Betrieb
- Was ein Produkt vor der ersten Nutzung verlangt und was danach regelmäßig anfällt — Montage, Anschluss, Elektrofachkraft, Reinigung, Folgekosten je Verbrauchsmaterial.
- Transparenz des Anbieters
- Ob der Hersteller die Zahlen, an denen die Kaufentscheidung hängt, selbst veröffentlicht — und ob seine Angaben mit den Händlerdatenblättern übereinstimmen. Wer schweigt oder sich widerspricht, verliert hier.
Vollständige Methodik, einschließlich dem, was wir nicht tun
Aktualisierung und Quellen
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
- Geändert
- 28.08.2026
- Geprüft
- 28.08.2026
- Quellen
- 6
Änderungsverlauf
- 28.08.2026 — Erstveröffentlichung. Sehabstand, Bildschirmhöhe und Neigung gegen ArbStättV, DGUV Information 215-410 und BGHM-Praxishilfe 065 geprüft; der verbreitete 70-Zentimeter-Satz an der KomNet-Auskunft der Arbeitsschutzverwaltung NRW gegengelesen.
Belege
- [1]KomNet-Auskunft der Arbeitsschutzverwaltung NRW, Dialog 6592: Abstand Tischkante zum BildschirmInstitution oder Normkomnet.nrw.deWörtlich: „Gesetzlich vorgeschrieben ist der Sehabstand und somit der Abstand der Tischkante zum Bildschirm nicht." Verweist auf die DGUV Information 215-410 mit mindestens 500 mm und bis zu 800 mm bei großen Anzeigeflächen. Abgerufen am 28.08.2026.
- [2]Arbeitsstättenverordnung, Anhang Nummer 6: Maßnahmen zur Gestaltung von BildschirmarbeitsplätzenInstitution oder Normvorschriften.bgn-branchenwissen.deNr. 6.2 Abs. 1: „Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein." Nr. 6.3 Abs. 1: „Bildschirme müssen frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen." Keine Zentimeterangabe im gesamten Anhang. Abgerufen am 28.08.2026.
- [3]DGUV Information 215-410, Abschnitt Bildschirm, Tastatur und sonstige EingabemittelInstitution oder Normbgbau-medien.deSehabstände von 500 bis 650 mm haben sich bewährt. Die Blicklinie soll um circa 35 Grad aus der Waagerechten abgesenkt sein, der Bildschirm entsprechend nach hinten geneigt (maximal 35 Grad). Für zwei Bildschirme: schmale Rahmen, dicht beieinander. Abgerufen am 28.08.2026.
- [4]DGUV Information 215-410, Abschnitt Arbeitstisch und ArbeitsflächeInstitution oder Normbgbau-medien.de„Die Sehabstände müssen der jeweiligen Sehaufgabe entsprechen und sollen mindestens 500 mm betragen", bei großen Anzeigeflächen bis 800 mm. „Die oberste Zeile auf dem Bildschirm soll keinesfalls oberhalb der horizontalen Sehachse liegen." Abgerufen am 28.08.2026.
- [5]BGHM-Praxishilfe 065: BildschirmarbeitInstitution oder Normbghm.deAbstandsempfehlungen nach Bildschirmdiagonale, wenn die Sehaufgabe die Überwachung des gesamten Bildschirms verlangt: 700 mm bei 17 Zoll LCD, 800 mm bei 19 Zoll LCD, 900 mm bei 22 Zoll Breitformat, 1.000 mm bei 24 Zoll Breitformat. Höhe: oberste Zeile unterhalb der Augenhöhe bei gerader bis leicht vorgeneigter Kopfhaltung. Abgerufen am 28.08.2026.
- [6]DGUV Information 215-410, Abschnitt Vorsorge bei Tätigkeiten an BildschirmgerätenInstitution oder Normbgbau-medien.deAngebotsvorsorge nach ArbMedVV, Anhang Teil 4. Spezielle Sehhilfen sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Untersuchung ergibt, dass sie notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind. Abgerufen am 28.08.2026.
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