Ratgeber·Aktenschränke
Welche Norm für Aktenschränke gilt und was davon im Angebot steht
Von Lena MoritzFachredaktion Möbel und Einrichtung
Zuletzt geprüft am 28. August 2026
8 Min Lesezeit · Daten und Änderungsverlauf
Für Büroschränke gilt seit 2023 **EN 16121** — „Behältnismöbel für den Nicht-Wohnbereich", in Deutschland als DIN EN 16121:2024. Sie hat die alte Reihe **EN 14073-2, EN 14073-3 und EN 14074 ersetzt** und deren Geltungsbereich auf Büromöbel ausgeweitet; DIN EN 14073-2 ist beim Normherausgeber als zurückgezogen geführt. Praktisch wichtiger als die Normnummer ist eine Regel, die die gesetzliche Unfallversicherung daraus ableitet und die sich mit dem Zollstock prüfen lässt: Ein Schrank mit **Flügeltüren** gilt als standsicher, wenn die oberste Ablage höchstens das **Vierfache der Sockeltiefe** über dem Boden liegt; bei Regalen und Schiebetüren das Fünffache. Für Schubladenschränke tritt eine zweite Bedingung dazu: Standsicherheit „im ungünstigsten Fall", also mit allen gleichzeitig ausziehbaren Elementen beladen. Und der ernüchternde Teil: Von **siebzehn** Angeboten in unseren Vergleichen nennt **keines** eine Norm.
Wir haben für die drei Vergleiche dieses Bereichs siebzehn Angebote für Aktenschränke durchsucht — nach einer Normnummer, nach einem GS-Zeichen, nach einem Gütezeichen.
Treffer: keiner. Nicht ein einziges Mal.
Das ist der Ausgangspunkt für diese Seite. Denn eine Norm gibt es, sie ist seit 2023 neu, und die wichtigste Anforderung daraus lässt sich mit einem Zollstock nachprüfen.
Die Norm, die gilt
EN 16121, in Deutschland als DIN EN 16121:2024 veröffentlicht, trägt den Titel „Behältnismöbel für den Nicht-Wohnbereich – Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Standsicherheit". Die zugehörigen Prüfverfahren stehen in EN 16122.
Sie hat eine ganze Reihe abgelöst. Das Prüfinstitut Catas hält fest, dass EN 16121:2023 die Normen EN 14073-2, EN 14073-3 und EN 14074 ersetzt und den Geltungsbereich dabei ausdrücklich auf Büromöbel ausweitet. Beim Normherausgeber ist DIN EN 14073-2 folgerichtig als WITHDRAWN gekennzeichnet — eine Norm aus dem November 2004, die ihrerseits einmal DIN 4545 und DIN 4554 abgelöst hatte.
Wer also im Handel „geprüft nach DIN EN 14073" liest, liest eine Nummer, die es so nicht mehr gibt. In unseren Vergleichen ist uns das allerdings kein einziges Mal begegnet — dort steht gar keine Nummer.
Was sich 2023 geändert hat
Die Umstellung ist nicht kosmetisch. Vier Werte sind bemerkenswert:
Die waagerechte Kippkraft ist höhenabhängig geworden. Früher ein fester Wert, jetzt „from 50 N to 50 N/m". Das klingt nach mehr und ist weniger: Bei 1.100 Millimetern Höhe sinkt die Prüfkraft von 50 auf 45 Newton, bei 2.000 Millimetern auf 25. Die Norm trägt damit dem Umstand Rechnung, dass ein hoher Schrank bei gleicher Kraft ein größeres Kippmoment erfährt.
Die senkrechte Kippkraft an Türen sank von 100 auf 75 Newton. Das ist der Fall, in dem sich jemand an der offenen Tür abstützt oder ein Kind daran zieht.
Die statische Auflast auf der Oberseite stieg von 750 auf 1.000 Newton — rund 100 Kilogramm. Das ist die Richtung, in die man sich eine Änderung wünscht: Auf Schränken wird abgestellt, gestapelt und gelegentlich gesessen.
Für Regale in Büro und Bibliothek gilt eine Flächenlast von 1,0 kg/dm². Diese Zahl ist die praktischste der vier, weil man mit ihr rechnen kann. Ein Fachboden von 80 × 40 Zentimetern hat 32 Quadratdezimeter — macht 32 Kilogramm. Bei einem vollen A4-Ordner von rund 1,5 bis 2 Kilogramm sind das etwa 16 bis 20 Ordner je Boden, und in eine Reihe von 80 Zentimetern passen ohnehin nur neun bis zehn.
Die Regel, die man messen kann
Aus der Normenwelt leitet die gesetzliche Unfallversicherung eine Bedingung ab, für die man kein Labor braucht. Der DGUV Grundsatz 315-410 formuliert sie so:
Standsicher sind „Schränke mit Flügeltüren, wenn die Höhe der obersten Ablage über der Standfläche nicht mehr als das Vierfache der Sockel-/Gestelltiefe beträgt". Für Regale und Schiebetürenschränke gilt das Fünffache.
| Tiefe | Grenzwert Flügeltüren | Grenzwert Regal / Schiebetür |
|---|---|---|
| 30 cm | 120 cm | 150 cm |
| 35 cm | 140 cm | 175 cm |
| 40 cm | 160 cm | 200 cm |
| 45 cm | 180 cm | 225 cm |
Und wenn der Wert überschritten wird? Dann sind „geeignete Vorkehrungen für die standsichere Verbindung der Schränke miteinander oder mit Bauwerksteilen anzubringen", also verschrauben, untereinander oder mit der Wand.
Bemerkenswert ist, dass dieselbe Regel auch im Gütezeichen steht. RAL-GZ 430/8 wiederholt sie fast wörtlich und setzt einen Satz dahinter, der keine Auslegung zulässt: „Die Möbel dürfen nicht kippen."
Ein Blick auf die Tabelle zeigt, warum die Tiefe wichtiger ist als die Höhe: Fünf Zentimeter weniger Tiefe kosten zwanzig Zentimeter erlaubte Höhe.
Die zweite Regel: der ungünstigste Fall
Bei Schubladenmöbeln reicht die Geometrie nicht, weil sich der Schwerpunkt im Betrieb verschiebt. Dafür hat die DGUV Information 215-410 eine eigene Formulierung:
Standsicherheit muss „im ungünstigsten Fall gewährleistet sein, das heißt nur alle gleichzeitig herausziehbaren Elemente sind belastet."
Zu den standsicheren Möbeln zählt dasselbe Papier ausdrücklich „Schränke und Bürocontainer mit Auszügen und Auszugsperren sowie gegebenenfalls Zusatzgewichten".
Damit ist die Auszugssperre kein Komfortmerkmal, sondern das Bauteil, das festlegt, wie der Prüffall aussieht. Mit Sperre ist der ungünstigste Fall eine offene, volle Schublade. Ohne Sperre sind es alle.
Wie ernst das genommen wird, zeigt das Gütezeichen: RAL-GZ 430/8 prüft die Sperre eigens — 100 Newton Schwelllast, 5.000 Lastwechsel, danach muss sie „funktionssicher" sein und die Stellteile ohne Schäden.
Zwei DGUV-Papiere, zwei Normstände
Wer beide Dokumente nebeneinanderlegt, findet eine Unstimmigkeit, die man kennen sollte, bevor man dem Handel Nachlässigkeit vorwirft:
- Der Grundsatz 315-410 zitiert DIN EN 16121 in der Ausgabe 2025-08 und DIN EN 16122:2012-10, also den aktuellen Stand.
- Die Information 215-410 verweist im selben Themenfeld weiterhin auf EN 1023 und EN 14073, also auf die abgelöste Reihe.
Auch RAL-GZ 430/8 führt beide Generationen nebeneinander: EN 16121 und EN 16122 für Behältnismöbel, daneben weiterhin EN 14073-2/3.
Das ist kein Skandal, sondern der normale Nachlauf, mit dem Regelwerke einer Normumstellung folgen. Für den Käufer heißt es praktisch: Beide Nummern sind im Umlauf, und keine von beiden im Angebot zu finden ist der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Das Gütezeichen, das es gibt
Wer eine überprüfbare Auskunft sucht, hat genau einen Anker: das Gütezeichen RAL-GZ 430/8, im Handel als „Das Goldene M" bekannt.
Es leistet drei Dinge, die eine Normnummer allein nicht leistet:
Es bündelt die Anforderungen. Verarbeitungsgüte, Gebrauchsnutzen, Produktsicherheit, Emissionen und Nachhaltigkeit stehen in einem Dokument, und für Behältnismöbel wird auf EN 16121 und EN 16122 verwiesen.
Es prüft Teile, die sonst niemand prüft. Die Auszugssperre mit 5.000 Lastwechseln ist das deutlichste Beispiel.
Es geht über die Norm hinaus. Für Verschleißteile sichert es „einen funktionsfähigen, kompatiblen Ersatz über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren" zu. Bei einem Möbel, das zehn Jahre stehen soll, ist das mehr wert als mancher Prüfwert.
In unseren siebzehn Angeboten kam es nicht ein einziges Mal vor.
Warum in keinem Angebot etwas davon steht
Die Antwort ist unbequem und einfach: Weil es niemand verlangt.
Der Vergleich mit einem Nachbarsegment macht es deutlich. Bei Waffenschränken schreibt § 13 Absatz 10 AWaffV die Konformitätsbewertung durch eine akkreditierte Stelle vor. Ergebnis in unserem Vergleich der Waffenschränke: fünf von sechs Angeboten nennen eine Zertifizierungsstelle beim Namen.
Bei Büroschränken gibt es keine solche Pflicht. Ergebnis hier: null von siebzehn. Dieselben Vertriebswege, dieselbe Textgattung, dieselben Anbieterstrukturen — und ein Unterschied von sechs Siebteln, der sich allein daraus erklärt, ob eine Vorschrift dahintersteht.
Daraus folgt keine Warnung vor diesen Möbeln. Ein Schrank ohne genannte Norm kann tadellos gebaut sein, und die meisten sind es. Es folgt nur: Man wird es aus dem Angebot nicht erfahren und muss deshalb selbst rechnen.
Was diese Norm nicht regelt
Eine Normnummer verleitet dazu, mehr in sie hineinzulesen, als drinsteht. Drei Dinge sind ausdrücklich nicht Gegenstand von EN 16121:
Einbruchschutz. Ein Aktenschrank ist ein Möbel, kein Wertbehältnis. Wie lange ein Blech einem Werkzeugangriff standhält, prüft eine ganz andere Normenfamilie — EN 1143-1 mit ihren Widerstandsgraden und EN 14450 mit den Stufen S1 und S2. Wer Bargeld, Schmuck oder Papiere sichern will, die einen Einbruch überstehen sollen, braucht einen Wertschutzschrank, und der ist eine eigene Produktgattung mit eigenen Verzeichnissen.
Feuerschutz. Auch dafür gelten eigene Normen — EN 1047-1 und EN 15659 — mit eigenen Klassen wie LFS 30 P. Ein Schloss und ein geschlossener Korpus sind kein Brandschutz, und in keinem der siebzehn Angebote unserer Vergleiche stand eine Brandschutzklasse.
Die Zugriffshöhe. Die Norm sagt, was der Schrank aushalten muss, nicht, wie gut man an den Inhalt kommt. Ein 195 Zentimeter hoher Schrank hat sein oberstes Fach über Augenhöhe. Dort landen erfahrungsgemäß die Ordner, die niemand mehr braucht, und beim Herausziehen steht man auf einem Stuhl. Das ist kein Sicherheitsmangel im Sinne der Norm, aber der häufigste Grund, warum ein gekaufter Schrank am Ende schlechter genutzt wird als geplant.
Umgekehrt gilt: Was die Norm regelt, regelt sie für den beladenen Zustand. Die Prüfwerte für Auflast, Kippkraft und Flächenlast beschreiben ein Möbel im Gebrauch, nicht im Prospekt.
Was sich trotzdem prüfen lässt
Fünf Angaben lassen sich an einem beliebigen Angebot nachvollziehen, ohne dass ein Prüfbericht vorliegen muss. Vier davon rechnet man selbst; die fünfte ersetzt alle anderen, wenn man sie findet.
| Was | Wie man drankommt | Was es beantwortet |
|---|---|---|
| Grenzwert der obersten Ablage | Tiefe mal vier bei Flügeltüren, mal fünf bei Regalen und Schiebetüren | Ob die Geometrie allein trägt |
| Tatsächliche Höhe der obersten Ablage | Steht sie nicht im Angebot: Gesamthöhe durch die Zahl der Ebenen, mal Ebenen minus eins | Womit der Grenzwert zu vergleichen ist |
| Auszugssperre | Nach dem Wort im Angebotstext suchen | Ob der ungünstigste Fall bauartbedingt möglich bleibt |
| Fachbodenlast | Fläche in Quadratdezimetern mal 1,0 kg | Die Größenordnung, für die die Norm konstruieren lässt |
| Goldenes M | Im Angebot oder beim Hersteller | Alles Obige — hier hat jemand geprüft |
Der Kippschutz zum Anschrauben ist bei Schubladenmöbeln übrigens die Ersatzlösung, nicht die gleichwertige: Er wirkt erst nach der Montage und nur an der Wand, an der er sitzt.
Von der Norm zurück zu den Schränken
Wie sich die Vierfach-Regel in echten Angeboten ausrechnet, steht im Vergleich der abschließbaren Aktenschränke. Was die Auszugssperre praktisch bedeutet, im Vergleich der Hängeregistraturschränke. Und warum drei Fächer nicht drei Ordnerhöhen sind, im Vergleich der kleinen Schränke. Was die Flächenlast von 1,0 kg/dm² gegen eine volle Ordnerreihe ausrichtet, im Ratgeber zu Ordnerhöhen und Fachbodenlast.
Häufige Fragen
Welche Norm gilt heute für Aktenschränke?
EN 16121 in der Fassung von 2023, in Deutschland DIN EN 16121:2024. Der Titel lautet „Behältnismöbel für den Nicht-Wohnbereich – Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Standsicherheit". Die Prüfverfahren stehen in EN 16122. Die früher übliche EN 14073-2 ist zurückgezogen.
Was hat sich 2023 geändert?
Die neue Fassung hat den Geltungsbereich auf Büromöbel ausgeweitet und einige Prüfwerte umgestellt. Die waagerechte Kippkraft ist nicht mehr ein fester Wert, sondern höhenabhängig — „from 50 N to 50 N/m", bei zwei Metern Höhe also noch 25 Newton. Die senkrechte Kippkraft an Türen sank von 100 auf 75 Newton, die statische Auflast auf der Oberseite stieg von 750 auf 1.000 Newton, und für Regale in Büro und Bibliothek gilt eine Flächenlast von 1,0 kg/dm².
Was besagt die Vierfach-Regel genau?
Ein Schrank mit Flügeltüren gilt als standsicher, wenn die Höhe der obersten Ablage über der Standfläche nicht mehr als das Vierfache der Sockel- oder Gestelltiefe beträgt. Bei 40 Zentimetern Tiefe sind das 160 Zentimeter. Für Regale und Schiebetürenschränke gilt das Fünffache. Wird der Wert überschritten, sind Vorkehrungen zur standsicheren Verbindung mit anderen Schränken oder mit dem Bauwerk anzubringen.
Ist eine Auszugssperre vorgeschrieben?
Vorgeschrieben im Sinne eines Gesetzes nicht. Die DGUV Information 215-410 zählt Schränke „mit Auszügen und Auszugsperren sowie gegebenenfalls Zusatzgewichten" aber ausdrücklich zu den standsicheren und verlangt, dass die Standsicherheit im ungünstigsten Fall gegeben ist, also dann, wenn alle gleichzeitig herausziehbaren Elemente beladen sind. Ohne Sperre ist genau das der Prüffall.
Woran erkenne ich einen geprüften Schrank?
Am ehesten am Gütezeichen RAL-GZ 430/8, dem „Goldenen M" für Büro- und Objektmöbel. Es verweist auf EN 16121 und EN 16122, verlangt dieselbe Standsicherheitsregel und prüft die Auszugssperre eigens: 100 Newton Schwelllast, 5.000 Lastwechsel, danach muss die Sperre funktionssicher sein. Dazu kommt eine Zusage über die Norm hinaus — Ersatz für Verschleißteile über mindestens fünf Jahre.
Warum steht in den Angeboten keine Norm?
Weil sie niemand verlangt. Bei Waffenschränken schreibt eine Verordnung die Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle vor, und prompt nennen fünf von sechs Angeboten eine Stelle. Bei Büroschränken gibt es keine solche Pflicht — und dann verschwindet die Angabe. In unseren Vergleichen war die Quote null von siebzehn.
Gilt die DGUV-Regel auch im Homeoffice?
Rechtlich nicht in derselben Weise. Die Grundsätze und Informationen der gesetzlichen Unfallversicherung richten sich an Unternehmen und deren Arbeitsplätze; wer sich privat einen Schrank ins Arbeitszimmer stellt, unterliegt keiner solchen Pflicht. Die Physik dahinter ändert sich dadurch nicht: Ein Schrank, dessen oberste Ablage über dem Vierfachen der Sockeltiefe liegt, kippt zu Hause genauso wie im Büro. Wer vom Arbeitgeber ausgestattet wird, sollte die Frage ohnehin dort stellen. Dann ist es ein Arbeitsmittel und keine Privatanschaffung.
Wer diesen Beitrag verantwortet

Fachredaktion Möbel und Einrichtung
Schreibt über Büromöbel, Ablagesysteme und Polstermöbel.
Redaktion mit Schwerpunkt Wohn- und Einrichtungsprodukte, Möbel und Stauraum
Wie wir einordnen
Wir ordnen kriterienweise ein und vergeben keine Gesamtnote. Diese fünf Kriterien liegen jedem Vergleich zugrunde:
- Eignung für den Zweck
- Ob das Modell die Anforderung erfüllt, um die es im Beitrag geht — Sitzhöhenspannweite, Traglastfenster, Kabinenvolumen, Kabinenmaß. Der Wert, an dem eine Kaufentscheidung tatsächlich scheitert.
- Belegte Spezifikationen
- Wie viele der kaufentscheidenden Werte der Hersteller überhaupt beziffert — und ob sie sich mit unabhängigen Quellen decken. Ein Anbieter, der schweigt, wird nicht bessergestellt als einer, der offenlegt.
- Verarbeitung und Haltbarkeit
- Was Material, Konstruktion, Ersatzteilversorgung und dokumentierte Ausfallmuster über die zu erwartende Lebensdauer sagen. Bei Gepäck und Büromöbeln der Punkt, an dem sich Preisklassen wirklich trennen.
- Aufwand für Aufbau und Betrieb
- Was ein Produkt vor der ersten Nutzung verlangt und was danach regelmäßig anfällt — Montage, Anschluss, Elektrofachkraft, Reinigung, Folgekosten je Verbrauchsmaterial.
- Transparenz des Anbieters
- Ob der Hersteller die Zahlen, an denen die Kaufentscheidung hängt, selbst veröffentlicht — und ob seine Angaben mit den Händlerdatenblättern übereinstimmen. Wer schweigt oder sich widerspricht, verliert hier.
Vollständige Methodik, einschließlich dem, was wir nicht tun
Aktualisierung und Quellen
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
- Geändert
- 28.08.2026
- Geprüft
- 28.08.2026
- Quellen
- 7
Belege
- [1]DIN EN 16121:2024 — Behältnismöbel für den Nicht-WohnbereichInstitution oder Normwebstore.ansi.orgDie geltende Norm: „Behältnismöbel für den Nicht-Wohnbereich - Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Standsicherheit", deutsche Fassung EN 16121:2023. Abgerufen am 28.08.2026.
- [2]DIN EN 14073-2 — Büromöbel, Büroschränke, sicherheitstechnische AnforderungenInstitution oder Normdinmedia.deBeim Normherausgeber als WITHDRAWN gekennzeichnet. Ausgabe November 2004; sie ersetzte seinerzeit DIN 4545:1983-02 und DIN 4554:1986-12. Abgerufen am 28.08.2026.
- [3]Prüfinstitut Catas zur neuen Fassung von EN 16121Institution oder Normcatas.comQuelle der Änderungen. EN 16121:2023 ersetzt EN 14073-2, EN 14073-3 und EN 14074 und weitet den Geltungsbereich auf Büromöbel aus. Waagerechte Kippkraft „changed from 50 N to 50 N/m" — bei 1100 mm Höhe 45 N, bei 2000 mm noch 25 N. Senkrechte Kippkraft an Türen „reduced from 100 N to 75 N". Statische Auflast oben „from 750 N to 1000 N". Flächenlast für Regale in Büro und Bibliothek „1.0 kg/dm²". Türdauerhaltbarkeit von 80.000 auf 50.000 Zyklen. Abgerufen am 28.08.2026.
- [4]DGUV Grundsatz 315-410: Sicherheitsanforderungen an BüromöbelInstitution oder Normpublikationen.dguv.deQuelle der Standsicherheitsregel: standsicher sind „Schränke mit Flügeltüren, wenn die Höhe der obersten Ablage über der Standfläche nicht mehr als das Vierfache der Sockel-/Gestelltiefe beträgt"; für Regale und Schiebetürenschränke gilt das Fünffache. Bei Überschreitung sind „geeignete Vorkehrungen für die standsichere Verbindung der Schränke miteinander oder mit Bauwerksteilen anzubringen". Zitiert DIN EN 16121 in der Ausgabe 2025-08 und DIN EN 16122:2012-10. Abgerufen am 28.08.2026.
- [5]DGUV Information 215-410, Abschnitt 8.3.4 Schränke und BürocontainerInstitution oder Normvorschriften.bgn-branchenwissen.deZählt zu den standsicheren Möbeln „Schränke und Bürocontainer mit Auszügen und Auszugsperren sowie gegebenenfalls Zusatzgewichten" und verlangt: „Bei Möbeln mit ausziehbaren Elementen muss die Standsicherheit im ungünstigsten Fall gewährleistet sein, das heißt nur alle gleichzeitig herausziehbaren Elemente sind belastet." Verweist im Normenteil auf EN 1023 und EN 14073, also auf den älteren Stand. Abgerufen am 28.08.2026.
- [6]RAL-GZ 430/8, Güte- und Prüfbestimmungen für Büro- und ObjektmöbelInstitution oder Normdas-goldene-m.deGrundlage des Gütezeichens „Das Goldene M". Verweist für Behältnismöbel auf DIN EN 16121 und DIN EN 16122 und führt daneben weiterhin DIN EN 14073-2/3. Wiederholt die Standsicherheitsregel — Flügeltüren das Vierfache, Schränke ohne Türen das Fünffache der Sockel- oder Gestelltiefe, und ergänzt: „Die Möbel dürfen nicht kippen." Prüft die Auszugssperre eigens mit „Zugkraft: 100 N (Schwelllast); Belastungshäufigkeit: 5.000" und der Anforderung „Auszugssperre funktionssicher, Stellteile ohne Schäden". Über die Norm hinaus: „Für Verschleißteile wird ein funktionsfähiger, kompatibler Ersatz über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren sichergestellt." Abgerufen am 28.08.2026.
- [7]§ 13 AWaffV — Aufbewahrung von Waffen oder MunitionInstitution oder Normlexmea.deZum Vergleich herangezogen: Absatz 10 verlangt für Waffenschränke die Konformitätsbewertung durch nach Verordnung (EG) Nr. 765/2008 akkreditierte Stellen. Eine vergleichbare Pflicht gibt es für Büroschränke nicht. Abgerufen am 28.08.2026.
Weiter im Cluster
Übersicht
Drei Zahlen zum Aktenschrank, die kein Angebot nennt
Ratgeber
Ordnerhöhen und Fachbodenlast: die Maßeinheit, die niemand definiert hat
Vergleich
Sechs abschließbare Aktenschränke, nachgerechnet an der Regel der Unfallversicherung
Vergleich
Warum drei Fächer in einem kleinen Aktenschrank nur zwei Ordnerhöhen ergeben
Ratgeber
Aktenschrank verankern und kippsicher aufstellen
Vergleich
Sechs Hängeregistraturschränke und die eine Frage, die über das Umkippen entscheidet