Übersicht·Aktenvernichter
Aktenvernichter kaufen und die Sicherheitsstufe selbst nachrechnen
Von Lena MoritzFachredaktion Möbel und Einrichtung
Zuletzt geprüft am 28. August 2026
6 Min Lesezeit · Daten und Änderungsverlauf
Drei Angaben entscheiden über einen Aktenvernichter, und die wichtigste lässt sich nachrechnen. **Erstens die Sicherheitsstufe:** Sie ist an eine maximale Partikelfläche gebunden, und die ergibt sich aus der Schnittgröße im Datenblatt — Länge mal Breite. **Zweitens die Blattkapazität**, die immer für ein bestimmtes Papiergewicht gilt; sechs von fünfzehn Geräten in unseren Vergleichen nennen es nicht. **Drittens die Einschaltdauer im Verhältnis zur Abkühlzeit**. Sie reicht von 3 Minuten Betrieb bei 20 Minuten Pause bis zu 120 Minuten Betrieb, und vier Geräte machen dazu gar keine Angabe. Was in keinem Angebot steht: Die DIN 66399, mit der überall geworben wird, ist beim Normherausgeber als zurückgezogen geführt.
Aktenvernichter werden nach zwei Zahlen gekauft: nach der Blattzahl und nach einer Sicherheitsstufe, die man glauben soll. Die eine ist unvollständig, die andere lässt sich nachrechnen.
Genau das haben wir für fünfzehn Geräte gemacht.
Sicherheitsstufe, Blattzahl, Einschaltdauer
1. Die Sicherheitsstufe und ob sie zur Schnittgröße passt. Die Norm bindet jede Stufe an eine maximale Partikelfläche: 320 mm² für P-3, 160 für P-4, 30 für P-5. Die Fläche ergibt sich aus der Schnittgröße, die im Datenblatt steht. Länge mal Breite, fertig.
2. Die Blattkapazität und bei welchem Papiergewicht sie gilt. Übliches Büropapier wiegt 80 g/m²; viele Angaben beziehen sich auf 70. Der Unterschied kostet ein bis zwei Blatt und ist die häufigste Enttäuschung im Segment.
3. Die Einschaltdauer im Verhältnis zur Abkühlzeit. Sie entscheidet, ob ein Ordner in einem Zug wegkommt oder über den Nachmittag verteilt.
Was der Abgleich über fünfzehn Geräte ergibt
Fünfzehn Aktenvernichter, bei jedem die angegebene Schnittgröße in die Partikelfläche umgerechnet und mit der beworbenen Stufe verglichen. Stand 28. August 2026:
| Anzahl | |
|---|---|
| Geräte insgesamt | 15 |
| mit Angabe einer Sicherheitsstufe | 14 |
| davon halten die Angabe der Nachrechnung stand | 14 |
| ohne Stufenangabe (rechnerisch P-3) | 1 |
| mit Blattangabe samt Papiergewicht | 9 |
| mit Angabe zur Einschaltdauer | 11 |
| davon auch mit Angabe der Abkühlzeit | 4 |
| mit Stufenangabe für mehrere Materialarten | 3 |
Fünf Beobachtungen stecken darin.
Die Stufenangaben stimmen. Alle vierzehn Geräte, die eine Stufe nennen, halten sie auch. Das ist keine Selbstverständlichkeit und gehört genauso hingeschrieben wie ein Missstand. Das fünfzehnte Gerät — mit über elftausend Bewertungen das meistbewertete im Feld — nennt gar keine und landet mit 257 Quadratmillimetern rechnerisch bei P-3.
Die Werte drängen sich an die Klassengrenzen. Zwei Geräte liegen mit 148 und 152 mm² knapp unter der P-4-Grenze von 160, eines mit exakt 30 mm² auf der Grenze zu P-5. Das ist Konstruktion: Jeder Zehntelmillimeter feinerer Schnitt kostet Kraft und damit Blattkapazität.
Eine höhere Stufe kostet Kapazität. Die beiden P-5-Geräte im Feld nehmen 5 und 10 Blatt bei 80 g/m², die P-4-Geräte 12 bis 25. Ein P-5-Schneidwerk macht rund 2.000 Teile aus einem A4-Blatt, ein P-4-Schneidwerk rund 400 — fünfmal so viele Schnitte, und die Kraft geht bei der Blattzahl ab.
Die Einschaltdauer ist die am schlechtesten dokumentierte Größe. Elf von fünfzehn Geräten nennen eine Laufzeit, aber nur vier auch die Abkühlzeit dazu. Die Spanne reicht von 3 Minuten Betrieb bei 20 Minuten Pause bis zu 120 Minuten Betrieb — Faktor vierzig im praktischen Durchsatz.
Materialklassen nennt fast niemand. Drei von fünfzehn Geräten geben die Stufe für mehr als Papier an, obwohl deutlich mehr damit werben, auch Karten und CDs zu vernichten. Eine Angabe „P-4" sagt über eine CD nichts.
Was in keinem der fünfzehn Datenblätter steht
Die Norm, mit der geworben wird, ist zurückgezogen. Auf Geräten und in Angebotstexten steht durchgehend DIN 66399. Beim Normherausgeber sind alle Teile als zurückgezogen gekennzeichnet; die Inhalte stehen seit August 2018 in der ISO/IEC 21964. Für den Kauf ändert das nichts — die Stufen heißen gleich —, aber „nach DIN 66399" wird im Verkauf wie ein Gütesiegel benutzt.
Die Zuordnung der Schutzklassen ist im Handel falsch. Die einzige behördlich publizierte Kreuztabelle sieht Überlappungen vor: Schutzklasse 2 umfasst die Stufen 3 bis 5, Schutzklasse 3 die Stufen 4 bis 7. Handel und Enzyklopädie drucken eine überlappungsfreie Aufteilung, für die sich keine Norm- oder Behördenquelle finden ließ. Praktisch heißt das: Ein P-5-Gerät erfüllt bereits Schutzklasse 3 — nach der Handelstabelle bräuchte man P-6.
Die Stufe prüft niemand nach. Der Sicherheitsgrad muss laut Aufsichtsbehörde „vom Hersteller nachgewiesen werden". Eine unabhängige Prüfung der Schnittgröße einzelner Maschinen ließ sich nicht belegen; drittzertifiziert wird nur der Vernichtungsprozess bei Dienstleistern. Das GS-Zeichen, das mehrere Geräte tragen, betrifft die Gerätesicherheit nach dem Produktsicherheitsgesetz — nicht die Schnittgröße.
Wie verlässlich sind die Bewertungszahlen?
Weniger, als man denkt, und das ist in diesem Segment besonders auffällig: Mehrere Geräte teilen sich ihre Bewertungszahl mit anderen Modellen desselben Anbieters, weil sie als Varianten einer Produktfamilie geführt werden.
In unseren Erhebungen zeigen zwei HSM-Modelle mit unterschiedlicher Blattzahl dieselbe Zahl, zwei Leitz-Autofeed-Geräte mit halbem und ganzem Stapel ebenfalls, drei Geräte eines weiteren Anbieters mit 15, 20 und 25 Blatt Kapazität auch. Die Zahl beschreibt dann die Familie, nicht das Gerät.
Dazu kommt ein zweiter Vorbehalt: Für ähnlich bezeichnete Modelle eines Anbieters nennen verschiedene deutsche Händler verschiedene Schnittgrößen — in einem Fall 5 × 14, 5 × 18 und 5 × 40 mm, was zwei verschiedenen Sicherheitsstufen entspräche. Wir führen deshalb konsequent die Angabe der Seite, auf die wir verlinken.
Welche Seite welche Frage beantwortet
Nach der Situation am Arbeitsplatz
Der Einzelplatz. Ein Schreibtisch, ein Stapel pro Woche. Fünf Geräte, verglichen an nachgerechneter Partikelfläche, Blattkapazität samt Papiergewicht, Einschaltdauer und Behälter — mit dem Befund, dass das meistbewertete Gerät im Feld gar keine Stufe angibt. → Aktenvernichter fürs Homeoffice
Das Büro. Mehrere Nutzer, regelmäßiger Anfall. Hier verschiebt sich alles auf die Einschaltdauer, und der Zielkonflikt zwischen Sicherheitsstufe und Kapazität wird sichtbar. → Aktenvernichter fürs Büro
Der Stapeleinzug. Autofeed-Geräte nehmen 50 bis 200 Blatt am Stück, und haben daneben einen zweiten, deutlich schwächeren Handeinzug, den kein Vergleich erwähnt. → Aktenvernichter mit Autofeed
Nach der Frage dahinter
Die Stufen verstehen und nachrechnen. Die vollständige Tabelle P-1 bis P-7 mit Partikelflächen, die Materialklassen, die Schutzklassen samt der belegten Fehlzuordnung im Handel, und das Verhältnis von DIN 66399 zu ISO/IEC 21964. → DIN 66399 und ISO 21964: die Sicherheitsstufen
Die Stufe zum Schutzbedarf finden. Was BSI, Datenschutzkonferenz und Landesbehörden tatsächlich schreiben, und warum sie zu unterschiedlichen Zahlen kommen. Kein Rechtsrat, sondern belegte Fundstellen. → Aktenvernichter und Datenschutz
Wenn es hakt. Einschaltdauer als Konstruktionsmerkmal, die wahren Ursachen von Papierstau, richtiges Ölen samt der Brandgefahr durch falsches Öl, und das Fehlerbild, das nach Motorschaden aussieht und keiner ist. → Wartung und Papierstau
Von der Stufe zum Gerät
- Schutzbedarf klären, bevor ein Gerät angesehen wird. Werbepost und Personalakten brauchen verschiedene Stufen, und die Stufe bestimmt die Kapazität mit.
- Papiermenge schätzen. Ein voller Umzugskarton mit Ordnern entspricht grob einer Stunde reiner Schredderzeit. Danach richtet sich die Einschaltdauer.
- Die Stufe nachrechnen, bevor bestellt wird — auf genau der Seite, auf der gekauft wird.
- Das Papiergewicht bei der Blattzahl prüfen. Steht dort 70 g/m², ist die Zahl bei normalem Büropapier ein bis zwei Blatt kleiner.
Unsere Arbeitsweise, offengelegt
Wir benutzen die Geräte nicht selbst und messen die Schnittgröße nicht nach. Die Einordnung beruht auf drei Sorten Quellen, jeweils mit Fundstelle belegt: dem Normtext, soweit er frei zugänglich ist, und normnahen Wiedergaben, die wir gegeneinander abgleichen; den Veröffentlichungen von BSI, Datenschutzkonferenz und Landesdatenschutzbehörden; und den Angaben der Hersteller und Fachhändler.
Die Rechnung von der Schnittgröße zur Partikelfläche machen wir selbst, für jedes Gerät, und schreiben das Ergebnis neben die Herstellerangabe. Genau daraus entstehen die Befunde, die auf einer einzelnen Produktseite nicht sichtbar werden: dass die Werte sich an den Klassengrenzen häufen, dass eine höhere Stufe Kapazität kostet, dass ein Gerät ohne Stufenangabe eine Klasse tiefer liegt, als sein Werbebegriff nahelegt.
Wo eine Angabe sich nicht belegen ließ, schreiben wir das hin, statt sie weiterzureichen — etwa das Rücknahmedatum der DIN 66399, für das drei Quellen drei verschiedene Jahre nennen und die Statusseiten des Herausgebers gar keines.
Jedes Modell in diesen Vergleichen war am Stichtag über die verlinkte Angebotsseite lieferbar. Preise stehen auf diesen Seiten keine; die Geräte sind einem Marktsegment zugeordnet. Eine eigene Note vergeben wir nicht. Fremde Bewertungen zeigen wir mit Quelle und Stichtag, und mit dem Hinweis, wo sie für eine ganze Produktfamilie gelten. Was das im Einzelnen heißt, steht in der Methodik.
Nebenan im Büro-Bereich finden Sie denselben Ansatz für Monitorarme und Konferenzlautsprecher.
Häufige Fragen
Welche Sicherheitsstufe brauche ich?
Für Werbepost genügt jede Stufe, die den Text unlesbar macht. Sobald Unterlagen mit Personendaten dabei sind, nennen deutsche Behörden Zahlen — allerdings unterschiedliche: Das BSI verlangt im IT-Grundschutz mindestens P-3, die Datenschutzkonferenz hält Stufe 4 für geeignet, eine Landesbehörde nennt Stufe 3 als Minimum und Stufe 4 für sensible Daten. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es nicht.
Wie rechne ich die Stufe nach?
Die beiden Millimeterwerte der Schnittgröße multiplizieren. Für P-4 sind höchstens 160 Quadratmillimeter erlaubt, für P-5 höchstens 30, für P-3 höchstens 320. Ein Schnitt von 4 × 28 mm ergibt 112 mm² und ist damit P-4. Die Rechnung dauert keine Minute und ist die einzige Prüfung, die man an einem Aktenvernichter selbst durchführen kann.
Homeoffice, Büro oder Autofeed — was passt?
Entscheidend ist, wie viel Papier in einem Zug wegmuss und wer es einlegt. Für den Einzelplatz mit einem Stapel pro Woche reicht ein Handgerät. Sobald mehrere Menschen dasselbe Gerät benutzen, wird die Einschaltdauer zur wichtigsten Zahl. Ein automatischer Stapeleinzug lohnt erst, wenn regelmäßig ganze Ordner anfallen, und er kostet Handeinzugsleistung.
Was ist der häufigste Fehlkauf?
Ein Gerät nach Blattzahl zu kaufen und die Einschaltdauer zu übersehen. Die Blattzahl bestimmt, wie oft man nachlegt; die Einschaltdauer bestimmt, ob man weiterarbeiten kann. In unseren Vergleichen steht ein Gerät mit drei Minuten Laufzeit und zwanzig Minuten Pause neben einem mit 120 Minuten Laufzeit.
Sind die Herstellerangaben verlässlich?
Bei der Sicherheitsstufe erstaunlich ja: Von fünfzehn Geräten nennen vierzehn eine Stufe, und alle vierzehn halten sie in der Nachrechnung. Bei anderen Angaben ist Vorsicht angebracht — eine Behälterangabe im Feld ist rechnerisch nicht plausibel, und für ähnlich bezeichnete Modelle eines Anbieters kursieren bei verschiedenen Händlern verschiedene Schnittgrößen.
Wer diesen Beitrag verantwortet

Fachredaktion Möbel und Einrichtung
Schreibt über Büromöbel, Ablagesysteme und Polstermöbel.
Redaktion mit Schwerpunkt Wohn- und Einrichtungsprodukte, Möbel und Stauraum
Wie wir einordnen
Wir ordnen kriterienweise ein und vergeben keine Gesamtnote. Diese fünf Kriterien liegen jedem Vergleich zugrunde:
- Eignung für den Zweck
- Ob das Modell die Anforderung erfüllt, um die es im Beitrag geht — Sitzhöhenspannweite, Traglastfenster, Kabinenvolumen, Kabinenmaß. Der Wert, an dem eine Kaufentscheidung tatsächlich scheitert.
- Belegte Spezifikationen
- Wie viele der kaufentscheidenden Werte der Hersteller überhaupt beziffert — und ob sie sich mit unabhängigen Quellen decken. Ein Anbieter, der schweigt, wird nicht bessergestellt als einer, der offenlegt.
- Verarbeitung und Haltbarkeit
- Was Material, Konstruktion, Ersatzteilversorgung und dokumentierte Ausfallmuster über die zu erwartende Lebensdauer sagen. Bei Gepäck und Büromöbeln der Punkt, an dem sich Preisklassen wirklich trennen.
- Aufwand für Aufbau und Betrieb
- Was ein Produkt vor der ersten Nutzung verlangt und was danach regelmäßig anfällt — Montage, Anschluss, Elektrofachkraft, Reinigung, Folgekosten je Verbrauchsmaterial.
- Transparenz des Anbieters
- Ob der Hersteller die Zahlen, an denen die Kaufentscheidung hängt, selbst veröffentlicht — und ob seine Angaben mit den Händlerdatenblättern übereinstimmen. Wer schweigt oder sich widerspricht, verliert hier.
Vollständige Methodik, einschließlich dem, was wir nicht tun
Aktualisierung und Quellen
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
- Geändert
- 28.08.2026
- Geprüft
- 28.08.2026
- Quellen
- 5
Belege
- [1]BSI IT-Grundschutz, Baustein CON.6 „Löschen und Vernichten"Institution oder Normit-grundschutzkompendium.deBasis-Anforderung CON.6.A12: Papier mindestens nach P-3 entsprechend der ISO/IEC 21964-2. Abgerufen am 28.08.2026.
- [2]Standard-Datenschutzmodell der Datenschutzkonferenz, Baustein 60Institution oder Normdatenschutz-mv.deBeschluss der deutschen Aufsichtsbehörden: „Für das Löschen personenbezogener Daten sind Maßnahmen der Sicherheitsstufe 4 oder höher dieser Norm geeignet." Abgerufen am 28.08.2026.
- [3]Arbeitspapier des Bayerischen Landesbeauftragten für den DatenschutzInstitution oder Normdatenschutz-bayern.deEnthält die einzige behördlich publizierte Kreuztabelle von Schutzklassen und Sicherheitsstufen sowie den Hinweis, dass der Sicherheitsgrad vom Hersteller nachzuweisen ist. Abgerufen am 28.08.2026.
- [4]ISO/IEC 21964-2:2018, frei zugängliche VorschauInstitution oder Normwebstore.ansi.orgGeltungsbereich und Materialklassen im Wortlaut. Die Zahlenwerte der Stufentabelle stehen im kostenpflichtigen Volltext. Abgerufen am 28.08.2026.
- [5]DIN 66399-1, Statusseite beim NormherausgeberInstitution oder Normdinmedia.deBelegt, dass die im Handel beworbene Norm beim Herausgeber als zurückgezogen geführt wird. Abgerufen am 28.08.2026.
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