Ratgeber·Beschriftungsgeräte
Gefahrstoffetiketten: 52 Millimeter Vorschrift gegen 18 Millimeter Druckhöhe
Von Lena MoritzFachredaktion Möbel und Einrichtung
Zuletzt geprüft am 25. September 2026
7 Min Lesezeit · Daten und Änderungsverlauf
Nein, ein Handgerät mit Bandkassette erfüllt die Vorgabe nicht. Die CLP-Verordnung verlangt in Anhang I, Tabelle 1.3, für Gebinde **bis drei Liter** ein Kennzeichnungsschild von mindestens **52 × 74 Millimetern**; das breiteste Handgerät druckt **18,0 Millimeter** hoch. Das ist der **Faktor 2,9**. Dazu kommt die Farbe: Das Gefahrenpiktogramm ist ein auf der Spitze stehendes Quadrat mit **rotem Rahmen**, und einfarbige Geräte drucken schwarz. Für das Inverkehrbringen bleibt damit nur Endlosmaterial ab **62 Millimetern** oder der vorgedruckte Etikettenbogen. **Innerbetrieblich** ist die Lage eine andere: Nach TRGS 201 genügt dort unter Bedingungen die Bezeichnung plus Piktogramm.
Die Vorschrift steht in einer Tabelle, die kein Angebotstext zitiert. Anhang I der CLP-Verordnung, Abschnitt 1.2.1, Tabelle 1.3: Sie legt fest, wie groß ein Kennzeichnungsschild mindestens sein muss — gestaffelt nicht nach der Menge des Stoffes, sondern nach dem Fassungsvermögen der Verpackung.
Tabelle 1.3 und die Zahl 52
| Fassungsvermögen | Kennzeichnungsschild mindestens |
|---|---|
| bis 3 Liter | 52 × 74 mm |
| über 3 bis 50 Liter | 74 × 105 mm |
| über 50 bis 500 Liter | 105 × 148 mm |
| über 500 Liter | 148 × 210 mm |
Die kleinste Stufe ist die, die im Büro, im Labor und in der Werkstatt vorkommt: eine Literflasche Reiniger, ein Kanister Bremsenreiniger, eine 500-Milliliter-Flasche Lösungsmittel. Für alle drei gilt dieselbe Zahl: 52 Millimeter in der einen, 74 in der anderen Richtung.
Es sind Mindestmaße für das Schild, nicht für den Text. Wer mehr Sicherheitshinweise unterbringen muss, braucht mehr Fläche — nach unten aber ist bei 52 × 74 Millimetern Schluss.
Ein Fünfzehntel der Fläche, mindestens ein Quadratzentimeter
Die zweite Vorgabe betrifft das Gefahrenpiktogramm. Abschnitt 1.2.1.1 der Verordnung bestimmt die Form: Es muss „die Gestalt eines auf der Spitze stehenden Quadrats aufweisen", mit schwarzem Symbol auf weißem Grund und rotem Rahmen. Die Größe folgt aus einer Flächenregel: mindestens ein Fünfzehntel der Mindestfläche des Kennzeichnungsschildes und nie kleiner als ein Quadratzentimeter.
Ausgerechnet für die kleinste Stufe: 52 × 74 Millimeter sind 38,48 Quadratzentimeter. Ein Fünfzehntel davon sind 2,57 Quadratzentimeter, also ein Quadrat mit rund 16 Millimetern Kantenlänge. Genau diese Zahl nennt auch die deutsche Auslegung der Landesanstalt für Arbeitsgestaltung: mindestens 10 × 10 Millimeter, idealerweise 16 × 16.
| Fassungsvermögen | Piktogramm mindestens |
|---|---|
| bis 3 Liter | 10 × 10 mm, empfohlen 16 × 16 mm |
| über 3 bis 50 Liter | 23 × 23 mm |
| über 50 bis 500 Liter | 32 × 32 mm |
| über 500 Liter | 46 × 46 mm |
Warum 18 Millimeter nicht reichen
Jetzt die Gegenzahl. Ein Beschriftungsgerät mit Bandkassette druckt nicht so hoch, wie das Band breit ist — es bleibt beidseitig eine Trägerkante. Brother beziffert die maximale Druckhöhe im Handbuch mit „18,0 mm (mit 24 mm Band)", und 24 Millimeter ist die breiteste Kassette, die ein Handgerät dieser Bauart aufnimmt.
| Bandbreite | maximale Druckhöhe | Anteil an 52 mm |
|---|---|---|
| 12 mm | 9,0 mm | 17 % |
| 18 mm | 15,8 mm | 30 % |
| 24 mm | 18,0 mm | 35 % |
52 gegen 18 Millimeter — das ist der Faktor 2,9. Und die Rechnung wird noch ungünstiger, wenn man das Piktogramm dazunimmt: Die empfohlenen 16 × 16 Millimeter füllen 89 Prozent der verfügbaren Druckhöhe, bevor ein einziger Buchstabe gesetzt ist. Für Produktidentifikator, Signalwort, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise bleiben zwei Millimeter.
Welche Geräte gemeint sind und wie ihre Bandbreiten aussehen, steht im fünf Handgeräten im Vergleich.
Warum das Mindestmaß so groß ausfällt
Die 52 × 74 Millimeter wirken üppig, bis man zählt, was daraufgehört. Artikel 17 der Verordnung listet sieben Pflichtangaben: „Name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten", die Nennmenge, die Produktidentifikatoren, die Gefahrenpiktogramme, das Signalwort, die Gefahrenhinweise und die Sicherheitshinweise — dazu kommen ergänzende Informationen nach Artikel 25.
Rechnet man das auf die Fläche, wird die Vorgabe nachvollziehbar. Von den 52 Millimetern Höhe gehen 16 für das empfohlene Piktogramm ab; bleiben 36 Millimeter. Bei einer Zeilenhöhe von zwei Millimetern, wie sie für Sicherheitshinweise üblich ist, sind das 18 Zeilen — und ein einziger H-Satz wie „Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden" braucht davon schon zwei. Das Mindestmaß ist also keine Schikane, sondern die untere Grenze der Lesbarkeit.
Der rote Rahmen ist das zweite Hindernis
Selbst wenn die Höhe passte, bliebe die Farbe. Das Piktogramm ist definiert als schwarzes Symbol auf weißem Grund in rotem Rahmen — der Rahmen ist kein Gestaltungselement, sondern Bestandteil der Vorschrift.
Beschriftungsgeräte drucken thermisch und einfarbig: Was auf dem Band steht, hat die Farbe des Farbbands oder der Beschichtung. Zweifarbige Ausnahmen gibt es, etwa Rollendrucker, die Schwarz und Rot beherrschen — allerdings nur auf der dafür vorgesehenen Rolle. Ein rotes Schriftband hilft nicht weiter: Damit wäre das Symbol rot und der Rahmen ebenfalls, statt schwarz auf weiß im roten Quadrat.
Praktisch heißt das: Das Piktogramm kommt entweder vorgedruckt auf das Etikett, oder es kommt aus einem Farbdrucker.
Innerbetrieblich gelten andere Regeln
Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen. Wer im eigenen Betrieb umfüllt, fällt unter die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 201, und dort ist die Lage eine andere. Nummer 4.3 der Regel sagt:
„Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden."
Diese vereinfachte Kennzeichnung muss „mindestens die Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie ausgewählte Gefahrenpiktogramm(e)" tragen. Für Ampullen und ähnliche Kleinstgebinde reicht sogar „die Angabe des Stoffnamens oder einer betriebsinternen Probenbezeichnung …, wenn die Identifizierbarkeit gewährleistet ist".
Damit ist die Frage nach dem Beschriftungsgerät neu gestellt, aber nicht erledigt: Der Name lässt sich auf 18 Millimeter drucken, das Piktogramm nicht — jedenfalls nicht in der vorgeschriebenen Form. Die gängige Lösung im Labor ist deshalb zweiteilig: ein vorgedrucktes Piktogramm-Etikett aus dem Fachhandel, daneben der selbst gedruckte Name samt Datum und Konzentration.
Was bei Kleinstmengen entfällt
Für sehr kleine Verpackungen kennt die Verordnung Erleichterungen, und sie sind enger gefasst, als der Begriff „Kleinstmengenregelung" vermuten lässt:
- bis 125 ml: Für bestimmte Gefahrenklassen dürfen Piktogramm, Gefahren- und Sicherheitshinweise entfallen — aber nur für diese Klassen.
- bis 25 ml bei löslichen Einzelverpackungen und bis 10 ml bei Innenverpackungen: weitere Ausnahmen, sofern die äußere Verpackung vollständig gekennzeichnet ist.
Die Landesanstalt für Arbeitsgestaltung formuliert die Grenze der Regel deutlich: Ist derselbe Stoff zusätzlich anders eingestuft, etwa akut toxisch neben metallkorrosiv, bleibt die Kennzeichnung für die andere Einstufung bestehen. Die Erleichterung gilt je Gefahrenklasse, nicht je Flasche.
Womit es geht: 58 Millimeter und sechs Millimeter Reserve
Der Ausweg führt zum Endlosmaterial. Ein Etikettendrucker mit 62-Millimeter- Rolle bedruckt davon 58 Millimeter — die Zahl steht in Brothers QL-Handbuch als „Maximum printing width 2.3″ (58 mm)". Gegen die geforderten 52 Millimeter sind das sechs Millimeter Reserve.
Die Länge ist ohnehin kein Problem: Endlosrollen werden auf die gewünschte Länge geschnitten, 74 Millimeter sind eine Kleinigkeit. Die Ausbeute lässt sich dabei genauso ausrechnen wie beim Band. Eine 62-Millimeter-Rolle mit 30,48 Metern Lauflänge ergibt bei 74 Millimetern Etikettenlänge rund 411 Kennzeichnungsschilder; wer 100 Millimeter lange Etiketten braucht, weil mehrere Sicherheitshinweise daraufmüssen, kommt auf 304. Das reicht für den Jahresbedarf einer Werkstatt und ist der zweite Grund, warum der Rollendrucker hier die passende Bauform ist. Welche Geräte das können und wo ihre Grenzen liegen, steht bei den Rollendruckern für Ordnerrücken — dieselbe Gerätefamilie, andere Aufgabe.
Bleibt die Farbe. Drei Wege sind gangbar:
- Vorgedruckte GHS-Etiketten kaufen und nur den Text drucken.
- Zweifarbiger Rollendrucker mit der passenden Rolle, wenn Schwarz und Rot genügen.
- Farblaserdrucker mit Etikettenbögen, wenn ohnehin Chargen anfallen.
Was die Vorschrift nicht regelt
Drei Dinge sucht man in Tabelle 1.3 vergebens, und sie entscheiden trotzdem über die Haltbarkeit der Kennzeichnung:
Das Material. Die Verordnung schreibt Maße und Inhalte vor, nicht den Träger. Ob ein Etikett Lösungsmittel, Sonnenlicht oder Wischdesinfektion übersteht, ist eine Materialfrage — und sie wird beim Kauf des Bandes entschieden, nicht beim Kauf des Geräts. Wie stark die Materialien sich unterscheiden, zeigt der Blick auf die Kabelbeschriftung in der Werkstatt.
Die Beständigkeit des Aufdrucks. Thermodirekt gedruckte Etiketten verblassen unter Wärme und Licht; Thermotransfer mit laminiertem Band hält länger. Vorgeschrieben ist keines von beidem.
Die Kontrolle. Wer prüft, ob das Etikett nach zwei Jahren noch lesbar ist, steht in keiner Tabelle. Das ist dieselbe Lücke wie bei den Sicherheitsstufen der Aktenvernichtung, wo die Norm die Partikelgröße regelt und niemand die Maschine nachmisst — nachzulesen unter DIN 66399 und die Sicherheitsstufen.
Prüfliste vor dem Etikettendruck
- Fassungsvermögen bestimmen, nicht Füllmenge. Die Tabelle fragt nach der Verpackung.
- Mindestmaß nachschlagen — bis 3 Liter sind es 52 × 74 Millimeter.
- Piktogrammgröße rechnen: ein Fünfzehntel der Schildfläche, nie unter 1 cm².
- Druckhöhe des Geräts prüfen. Unter 52 Millimetern scheidet es für das Inverkehrbringen aus.
- Farbe klären. Roter Rahmen heißt: vorgedruckt oder Farbdruck.
- Innerbetrieblich die Gefährdungsbeurteilung heranziehen — sie entscheidet, ob vereinfacht gekennzeichnet werden darf.
Wie dieses Portal arbeitet und was es ausdrücklich nicht leistet, etwa eine Rechtsberatung, steht in der Methodik.
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Gefahrstoffetikett sein?
Die Mindestmaße stehen in Anhang I, Tabelle 1.3 der CLP-Verordnung und hängen am Fassungsvermögen: bis 3 Liter mindestens 52 × 74 mm, über 3 bis 50 Liter 74 × 105 mm, über 50 bis 500 Liter 105 × 148 mm, darüber 148 × 210 mm. Das sind Mindestmaße für das Kennzeichnungsschild, nicht für den Text darauf.
Wie groß muss das Gefahrenpiktogramm sein?
Mindestens ein Fünfzehntel der Mindestfläche des Kennzeichnungsschildes und nie kleiner als ein Quadratzentimeter. Beim kleinsten Schild mit 52 × 74 mm sind das 2,57 cm², also eine Kantenlänge von rund 16 Millimetern. Die deutsche Auslegung nennt als Mindestmaß 10 × 10 mm und empfiehlt 16 × 16 mm.
Kann ein Beschriftungsgerät mit Bandkassette das drucken?
Nein. Das breiteste Handgerät dieser Bauart nimmt 24-Millimeter-Band und druckt darauf 18,0 Millimeter hoch — weniger als die Hälfte der geforderten 52 Millimeter. Schon das empfohlene Piktogramm allein braucht 16 der 18 Millimeter. Hinzu kommt, dass der rote Rahmen des Piktogramms in Farbe gedruckt werden muss.
Was gilt für kleine Gebinde unter 125 Millilitern?
Für Verpackungen mit höchstens 125 ml dürfen bei bestimmten Gefahrenklassen einzelne Kennzeichnungselemente entfallen — aber nur für diese Klassen. Ist derselbe Stoff zusätzlich anders eingestuft, bleibt die Kennzeichnung dafür bestehen. Für Innenverpackungen bis 10 ml gelten weitere Erleichterungen, wenn die äußere Verpackung vollständig gekennzeichnet ist.
Gilt das auch für umgefüllte Flaschen im eigenen Betrieb?
Dort gilt die TRGS 201. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine vollständige Kennzeichnung nicht nötig ist, „kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden" — sie muss „mindestens die Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie ausgewählte Gefahrenpiktogramm(e)" tragen. Für Ampullen und ähnliche Kleinstgebinde reicht der Stoffname, wenn die Identifizierbarkeit gewährleistet ist.
Welches Gerät schafft die 52 Millimeter?
Ein Etikettendrucker mit Endlosrolle. Die 62-Millimeter-Rolle wird von den gängigen Geräten mit 58 Millimetern bedruckt — sechs Millimeter mehr als die geforderten 52. Die Farbfrage bleibt davon unberührt: Für den roten Rahmen braucht es entweder ein zweifarbiges Gerät mit der passenden Rolle oder vorgedruckte Etiketten, die nur noch beschriftet werden.
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Fachredaktion Möbel und Einrichtung
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- Eignung für den Zweck
- Ob das Modell die Anforderung erfüllt, um die es im Beitrag geht — Sitzhöhenspannweite, Traglastfenster, Kabinenvolumen, Kabinenmaß. Der Wert, an dem eine Kaufentscheidung tatsächlich scheitert.
- Belegte Spezifikationen
- Wie viele der kaufentscheidenden Werte der Hersteller überhaupt beziffert — und ob sie sich mit unabhängigen Quellen decken. Ein Anbieter, der schweigt, wird nicht bessergestellt als einer, der offenlegt.
- Verarbeitung und Haltbarkeit
- Was Material, Konstruktion, Ersatzteilversorgung und dokumentierte Ausfallmuster über die zu erwartende Lebensdauer sagen. Bei Gepäck und Büromöbeln der Punkt, an dem sich Preisklassen wirklich trennen.
- Aufwand für Aufbau und Betrieb
- Was ein Produkt vor der ersten Nutzung verlangt und was danach regelmäßig anfällt — Montage, Anschluss, Elektrofachkraft, Reinigung, Folgekosten je Verbrauchsmaterial.
- Transparenz des Anbieters
- Ob der Hersteller die Zahlen, an denen die Kaufentscheidung hängt, selbst veröffentlicht — und ob seine Angaben mit den Händlerdatenblättern übereinstimmen. Wer schweigt oder sich widerspricht, verliert hier.
Vollständige Methodik, einschließlich dem, was wir nicht tun
Aktualisierung und Quellen
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- Geändert
- 25.09.2026
- Geprüft
- 25.09.2026
- Quellen
- 9
Belege
- [1]Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), Anhang I Abschnitt 1.2.1Institution oder Normfreirecht.deQuelle der Mindestmaße: Tabelle 1.3 staffelt das Kennzeichnungsschild nach Fassungsvermögen von 52 × 74 mm bis 148 × 210 mm. Abschnitt 1.2.1.1 verlangt für das Gefahrenpiktogramm „die Gestalt eines auf der Spitze stehenden Quadrats" mit schwarzem Symbol auf weißem Grund in rotem Rahmen; die Flächenregel setzt mindestens ein Fünfzehntel der Etikettfläche und nie unter 1 cm² an. Abgerufen am 25.09.2026.
- [2]KomNet-Dialog 7891, Landesanstalt für Arbeitsgestaltung NRWInstitution oder Normkomnet.nrw.deDeutsche Auslegung derselben Tabelle mit den Piktogrammgrößen: bis 3 l mindestens 10 × 10 mm, idealerweise 16 × 16 mm; über 3 bis 50 l mindestens 23 × 23 mm; über 50 bis 500 l 32 × 32 mm; über 500 l 46 × 46 mm. Abgerufen am 25.09.2026.
- [3]TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" (PDF)Institution oder Normsicheresarbeitenimlabor.deNummer 4.3 regelt die innerbetriebliche Kennzeichnung: „Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden", die „mindestens die Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie ausgewählte Gefahrenpiktogramm(e)" enthält. Für Ampullen und ähnliche Behälter reicht „die Angabe des Stoffnamens oder einer betriebsinternen Probenbezeichnung". Abgerufen am 25.09.2026.
- [4]CLP-Verordnung, Anhang I Abschnitt 1.5.2 — Ausnahmen für kleine VerpackungenInstitution oder Normreachonline.euErleichterungen gestaffelt nach Volumen: bis 125 ml entfallen für bestimmte Gefahrenklassen Piktogramm, Gefahren- und Sicherheitshinweise; für Innenverpackungen bis 10 ml gelten weitere Ausnahmen, sofern die äußere Verpackung vollständig gekennzeichnet ist. Abgerufen am 25.09.2026.
- [5]KomNet-Dialog 12599, Landesanstalt für Arbeitsgestaltung NRWInstitution oder Normkomnet.nrw.deAuslegung der Kleinstmengenregel: Die Reduktion greift nur bis 125 ml und nur für die dort genannten Gefahrenklassen. Andere Einstufungen desselben Stoffes bleiben kennzeichnungspflichtig. Abgerufen am 25.09.2026.
- [6]CLP-Verordnung, Artikel 17 — Allgemeine Vorschriften für die KennzeichnungInstitution oder Normreachonline.euDer Pflichtinhalt eines Kennzeichnungsetiketts in sieben Punkten: „Name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten", Nennmenge, Produktidentifikatoren, Gefahrenpiktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise, dazu ergänzende Informationen nach Artikel 25. Erklärt, warum das Mindestmaß so gross ausfällt. Abgerufen am 25.09.2026.
- [7]Benutzerhandbuch Brother P-touch D600 (PDF)Herstellerangabedownload.brother.comGegenzahl aus der Gerätewelt: maximale Druckhöhe „18,0 mm (mit 24 mm Band)", dazu die Bandbreiten 3,5 bis 24 mm und die Randmaße von 24,5 mm beziehungsweise 2 mm. Abgerufen am 25.09.2026.
- [8]Brother Spezifikationen PT-H500Herstellerangabesupport.brother.comBestätigt die Grenze am zweiten Gerät: „18.0 mm max. (when using 24 mm tape)", Druckkopf mit 180 dpi. Abgerufen am 25.09.2026.
- [9]Benutzerhandbuch Brother QL-800 (PDF)Herstellerangabedownload.brother.comDer Ausweg in Zahlen: „Maximum printing width 2.3\" (58 mm)" bei 62 mm Medienbreite — sechs Millimeter mehr, als die kleinste CLP-Mindesthöhe verlangt. Abgerufen am 25.09.2026.
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